Baden
Füdlibürger verbrannt: «Scharfrichter zünd aa, d Fasnacht foht aa!»

Mit dem Schuldspruch und dem Befehl an den Scharfrichter, den Scheiterhaufen anzuzünden, hat die Badener Fasnacht auch dieses Jahr begonnen. Doch dem ging ein Indizienprozess voraus, der eine ganze Reihe von Skandalen an den Tag brachte.

Roman Huber
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Hieronymus Füdlibürger an der Fasnacht in Baden
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Der Scheiterhaufen bleibt Hieronymus Füdlibürger nicht erspart.

Hieronymus Füdlibürger an der Fasnacht in Baden

AZ

Die politischen Machenschaften waren es, die bei den Geschworenen letzte Zweifel weggewischt haben dürften. Dass der Angeklagte über eine Regierungsratskandidatur politische Immunität erlangen und so dem Todesurteil entgehen wollte, wurde vom Richter nicht goutiert. Die Begründung, «De Canton Bade chönnti es paar Regierigsröt meh guet verliide», schien zwar glaubhaft. Als der Verteidiger als Wahlhelfer und Mit-az-Wanderer des Füdlibürgers entlarvt wurde, drohte das Verfahren zu eskalieren.

Dem Richter war es zu verdanken, dass er die Staatsanwältin besänftigen und vom Antrag, die Verhandlung bis auf weiteres auszusetzen, abhalten konnte. Dass Füdliberger seinen Einsatz als Testpilot des Kampfflugzeugs Gripen verheimlichen wollte, grenzte laut Staatsanwältin an Landesverrat. Ebenso sein Ansinnen, das Kantonsspital Baden zur Asylunterkunft umfunktionieren zu wollen. Die Staatsanwaltschaft brachte Beweise dafür, die Hieronymus Füdlibürger statt Cédric Wermuth als Autor kommunistischer az-Kolumnen überführten.

Chronischer Sesselfurzer

Höhepunkt des Prozesses waren die beiden Plädoyers. Die Anklage entlarvte den Schelmen als Promenaden-Lift-Saboteur, FC-Baden-Hooligan. Die Frau des ehemaligen Nationalbank-Präsident Hildebrand habe er zu Dollar-Transaktionen verführt. Als chronischer Sessselfurzer sei er Auslöser des Erdbebens gewesen. Er habe das Stadtfest-Komitee mit westaargauischen Ideen untergraben.Die Schuld stand für die Staatsanwältin fest. Ein Aufschub der Hinrichtung wäre für sie wegen der Gefährlichkeit nicht zu verantworten gewesen.

Trotz Indizien würde das Gesamtbild des Füdlibürgers keinen Schuldspruch rechfertigen, so der Verteidiger. Quasi als Wiedergutmachung nach dem Badener Nein zur Fusion habe er Neuenhof eine Blondine als Gemeindeammann besorgt.

«Nur dank seiner Babysitter-Tätigkeit bei Stadtrat Schmid und Kollege Huber kann der Rhythmus der Stadtratssitzungen aufrechterhalten werde», deutete der Verteidiger auf die Konsequenzen einer Hinrichtung hin. Der Verteidiger plädierte für «unschuldig», wobei er mit der Forderung nach Wiedergutmachung wegen Rufschädigung den Bogen offenbar überspannte.

Das mehrstimmige Urteil der Geschworenen indes überraschte nicht, womit der Scharfrichter bereits die Fackel entzünden konnte. Als beim lichterloh brennenden Füdlibürger mit heftigem Knall der Kopf zerbarst, setzten die Guggen ein, sodass jedermann wusste: Die Fasnacht hat begonnen.