Fusion Baden-Turgi
SVP verzichtet auf Beschwerde – obwohl Abstimmungsunterlagen laut Kanton für eine korrekte Information «wohl kaum genügten»

Nationalrätin Stefanie Heimgartner akzeptiert das Ergebnis der Urnenabstimmung zu Baden-Turgi. Aus ihrer Sicht handelte es sich bei den offiziellen Abstimmungsunterlagen um «inakzeptable Propaganda».

Pirmin Kramer
Drucken
Stefanie Heimgartner reicht nun doch keine Beschwerde ein gegen die Abstimmung zur Fusion Baden-Turgi.

Stefanie Heimgartner reicht nun doch keine Beschwerde ein gegen die Abstimmung zur Fusion Baden-Turgi.

Sandra Ardizzone (2. Dezember 2019)

Am 13. Juni haben Baden und Turgi Ja zur Ausarbeitung eines Fusionsvertrages gestimmt. Stefanie Heimgartner, SVP-Nationalrätin aus Baden, erklärte noch am Wahlsonntag, sie wolle prüfen lassen, ob die Abstimmungsunterlagen rechtlich korrekt waren. Denn aus ihrer Sicht handelte es sich dabei um «inakzeptable Propaganda», wie sie bereits im Vorfeld der Abstimmung erklärt hatte. Nur die Argumente der Befürworter seien in der sogenannten «Abstimmungszeitung» aufgeführt, die von der Stadt Baden und der Gemeinde Turgi herausgegeben wurde. Die Argumente der Gegnerschaft hingegen seien mit keinem Wort erwähnt.

Auf Anfrage teilt Heimgartner nun mit, sie werde keine Abstimmungsbeschwerde einreichen und den Volksentscheid akzeptieren. Sie sagt:

«Für künftige Abstimmungen verlange ich aber klar, dass die Unterlagen ausgewogen daherkommen und die Befürworter, wie auch die andere Meinung, je die Hälfte der Unterlagen zur Verfügung bekommen.»

Sollte dies in Zukunft nicht der Fall sein, «werde ich es mir offenlassen, bereits im Vorfeld eine Abstimmungsbeschwerde zu machen».

Kantonaler Rechtsdienst: «Das genügt wohl kaum»

Waren die offiziellen Abstimmungsunterlagen rechtlich korrekt oder nicht? Diese Frage stellte sie Martin Süess, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung. Seine Einschätzung – es handelt sich explizit nicht um eine verbindliche Stellungnahme – liegt der AZ vor. Aus Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung werde namentlich eine Verpflichtung der Behörden auf korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld von Abstimmungen abgeleitet. «Ob die Abstimmungszeitung diesem Erfordernis gerecht wird, ist für mich eher fraglich», schreibt Süess.

Zwar werde in der Spalte «Das Wichtigste in Kürze» zu den Chancen und Risiken auf Unterlagen verwiesen, die auf der Website baden-turgi.ch zur Verfügung stehen. «Der Stadtammann weist zudem in seinem Statement immerhin darauf hin, dass die Steuererträge von Turgi – bei einem Steuerfuss auf dem Niveau von Baden – um 1,4 Mio. Franken sinken. Das genügt indes für eine korrekte und zurückhaltende Information wohl kaum», bilanziert Süess.

Nicht jeder Mangel führt zur Aufhebung der Abstimmung

Allerdings führe nicht jeder Mangel zur Aufhebung der Abstimmung. «Nach der Rechtsprechung ist eine solche nur dann aufzuheben, wenn die gerügten Unregelmässigkeiten erheblich sind und das Ergebnis beeinflusst haben können.» Die Beschwerdeführer müssen in einem solchen Fall zwar nicht nachweisen, dass sich der Mangel auf das Ergebnis der Abstimmung entscheidend ausgewirkt hat. Es genügt, dass nach dem festgestellten Sachverhalt eine derartige Auswirkung im Bereich des Möglichen liegt. «Erscheint allerdings die Möglichkeit, dass die Abstimmung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre, nach den gesamten Umständen als derart gering, dass sie nicht mehr ernsthaft in Betracht fällt, so kann von der Aufhebung der Abstimmung abgesehen werden», erklärt Süess.

Und er weist darauf hin, dass nach langjähriger Praxis des Bundesgerichts ein Stimmberechtigter das Recht zur Anfechtung einer Abstimmung verwirkt, wenn er gegen behördliche Anordnungen, welche er für unrichtig hält, nicht schon vor der Beschlussfassung selbst Einspruch erhebt.

Die Stadt Baden hatte argumentiert:

«Wenn an der Urne ein Thema zur Abstimmung kommt, über das zuvor bereits im Einwohnerrat entschieden wurde, dann müssen in den Abstimmungsunterlagen auch die Argumente der Minderheit aufgeführt werden.»

Im vorliegenden Fall aber habe der Einwohnerrat nicht über die Frage abgestimmt, ob ein Fusionsvertrag ausgearbeitet werden soll. Darum sei es zulässig, dass der Stadtrat eine klare Empfehlung abgebe.