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Es kommt Bewegung in das Thema «Fussballplatz Oberau» in Untersiggenthal: Die Arbeitsgruppe lässt das Enteignungsverfahren für das noch fehlende Landstück einleiten.
Gemeinsam wollen die Gemeinden Gebenstorf, Turgi und Untersiggenthal einen neuen Fussballplatz Oberau realisieren. Mit dieser Anlage in Untersiggenthal kann der zu kleine Fussballplatz Steig in Ennetturgi ersetzt werden. Die Rede ist von Trainingsfeldern und einem Hauptspielfeld sowie von einem Garderoben- und Clubhaus samt einem Parkplatz.
Für das Projekt besteht ein rechtskräftiger Gestaltungsplan, das Baugesuch wurde vom Gemeinderat Untersiggenthal im August 2013 bewilligt. Allerdings reichten Anwohner Beschwerde ein. Sie befürchteten unter anderem Lärmimmissionen und kritisierten das nach ihrem Dafürhalten zu wenig restriktive Betriebsreglement.
Mit Beschluss vom Februar dieses Jahres schliesslich hat der Regierungsrat das Verfahren sistiert, und zwar – Zitat – «bis zum Abschluss des vom Gemeinderat Untersiggenthal einzuleitenden Enteignungsverfahrens». Der Gemeinderat wird gleichzeitig aufgefordert, den Regierungsrat über den Ausgang des Enteignungsverfahrens zu informieren.
«Die Grundeigentümerin hat vor einiger Zeit signalisiert, dass sie das fehlende Landstück von 192 Quadratmetern bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung verkaufen oder tauschen würde», hält Peter Heiniger, Gemeindeammann in Turgi, in einer Medienmitteilung fest. «Daher wurde bisher auf ein Enteignungsverfahren verzichtet.» In der Zwischenzeit allerdings mache die Grundeigentümerin den Verkauf oder Tausch von einem Gespräch über die Bedingungen abhängig. Und diese verunmöglichen, fährt Heiniger fort, einen regulären Fussballspielbetrieb. «Die Arbeitsgruppe ist den Anwohnern bereits früher bei der Ausarbeitung des Betriebsreglements höchstmöglichst entgegen gekommen», fügt Heiniger an. Aus diesem Grund sei beschlossen worden, das Enteignungsverfahren einleiten zu lassen.
Leider entstehe dabei eine weitere Verzögerung des Projekts, was für die Junioren und die aktiven Spieler des Fussballclubs sowie den Sportbetrieb sehr bedauerlich sei, stellt Heiniger fest. Immerhin aber gehen die Gemeinden seinen Ausführungen zufolge davon aus, dass die Beschwerden abgewiesen werden, sobald das verbleibende Landstück erworben werden kann. (mhu)