Gebenstorf
Unzumutbare Schulwege: Nun wurde die Kostenübernahme geregelt

In Gebenstorf tritt auf das neue Schuljahr ein neues Reglement für Beiträge an den Schülertransport in Kraft.

Drucken
Die Arbeitsgruppe «Sicherer Schulweg» hat sich zum Ziel gesetzt, Sicherheitsdefizite entlang der Schulwege in Gebenstorf aufzudecken und entsprechende Massnahmen zu definieren. (Symbolbild)

Die Arbeitsgruppe «Sicherer Schulweg» hat sich zum Ziel gesetzt, Sicherheitsdefizite entlang der Schulwege in Gebenstorf aufzudecken und entsprechende Massnahmen zu definieren. (Symbolbild)

Keystone

Die Sicherheit auf Gebenstorfer Schulwegen stand in der Vergangenheit immer mal wieder zur Diskussion. Das liegt hauptsächlich an der Lage der Gemeinde: Gebenstorf ist ein lang gestrecktes Dorf und wird von der viel befahrenen Land- wie aber auch von der Vogelsangstrasse durchschnitten. So liegt zum Beispiel der Weg von Vorschulkindern aus dem Dorfteil Vogelsang, den sie zum Kindergarten ins Quartier Geelig gehen müssen, an der Vogelsangstrasse – einer 50er-Zone mit Schwerverkehrszufahrtsstrasse.

Im Jahr 2016 hat der Gebenstorfer Gemeinderat eine Arbeitsgruppe «Sicherer Schulweg» eingesetzt, die sich zum Ziel gesetzt hat, Sicherheitsdefizite entlang der Schulwege in Gebenstorf aufzudecken und entsprechende Massnahmen zu definieren. Swisstraffic, ein Unternehmen, das in den Bereichen Mobilitäts-, Sicherheits- und Signalisationsplanung tätig ist, wurde beauftragt, einen verkehrstechnischen Bericht zur Überprüfung der Schulwegsicherheit zu erstellen. Bewertet wurden Distanz und Zumutbarkeit der Schulwege.

Dieser Bericht von Swisstraffic wurde in Gebenstorf zum Anlass genommen, ein neues Reglement über die Beiträge an den Schülertransport zu erarbeiten, wie die Gemeinde mitteilt. Kindergarten- und Schulkinder haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg. Ist der Weg zur Schule zu weit oder zu gefährlich und kann die Schule deswegen nicht erreicht werden, wird das Recht auf Bildung verletzt. Das Aargauer Schulgesetz bestätige zwar das Recht auf unentgeltlichen Schulbesuch, mache jedoch keine weiteren Angaben zu den Schulwegen, weshalb der Gemeinderat das neue Reglement erarbeitet hat.

Eltern haben Anspruch auf Rückerstattung

Darin sei im Grundsatz festgehalten, dass die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei den Eltern liegt. Dem Schulträger stehe es insbesondere zu, den Eltern den Schultransport ihrer Kinder zu überlassen, soweit ihnen dies möglich und zumutbar ist und die Kosten zurückerstattet werden. Das neue Gebenstorfer Reglement regelt die Voraussetzung und die Anspruchsberechtigung für diese Kostenübernahme.

Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Eltern gegenüber der Gemeinde einen Anspruch auf Unterstützung haben, wenn der Schulweg der betroffenen Kinder als unzumutbar eingestuft wird. Die grundsätzliche Zumutbarkeit der Schulwege wurde vom Gemeinderat eruiert und die Anspruchsberechtigung festgelegt. Nach gängiger Praxis und Rechtsprechung werde die Zumutbarkeit des Schulwegs für ein durchschnittlich entwickeltes Kind nach den Kriterien des Alters und der Leistungskilometer festgelegt, schreibt der Gemeinderat weiter. Die Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bilde die kürzeste Distanz zwischen dem Wohnort des Schülers und der Grenze des zumutbaren Schulweges. Vorbehalten bleibe eine Unzumutbarkeit des Schulwegs wegen besonderer Gefahrensituationen, die von der Schulleitung fallweise geprüft würden.

In erster Priorität werde für Kindergartenschüler ein Schülertransport angeboten. Primarschülerinnen und -schülern werden in der Regel die Kosten für das Busabo entschädigt. Das neue Reglement tritt auf das neue Schuljahr in Kraft. (az)