Spreitenbach
Gegner schiessen erneut gegen die Limmattalbahn – Spreitenbach ist alarmiert

Eine Zürcher Initiative will die Limmattalbahn in Schlieren stoppen. Für Spreitenbach wäre dies gravierend.

Sabina Galbiati
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Nun kämpfen die Limmattalbahngegner gegen den Streckenabschnitt von Schlieren bis Killwangen-Spreitenbach. (Visualisierung)

Nun kämpfen die Limmattalbahngegner gegen den Streckenabschnitt von Schlieren bis Killwangen-Spreitenbach. (Visualisierung)

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Seit Anfang Monat sammeln die Gegner der Limmattalbahn wieder Unterschriften. Dieses Mal für ihre Initiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!». Die stimmberechtigten Zürcher sollen über die Fortführung der Bahn bis zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach nochmals abstimmen. Die Gegner der Limmattalbahn fordern, dass die Staatsbeiträge seitens des Kantons Zürich für die zweite Etappe gestrichen werden. Nicht betroffen davon ist die erste Etappe bis Schlieren, deren Baustart Ende Jahr geplant ist. Der Baustart der zweiten Etappe ist Mitte 2019 geplant.

Ziemlich unbestritten ist, dass die benötigten 6000 Unterschriften zustande kommen, war doch das Lager der Limmattalbahngegner gerade in den Limmattaler Gemeinden wie Dietikon und Schlieren sehr gross. So lehnte bei der Referendumsabstimmung im November 2015 der Bezirk Dietikon den Kredit für die Limmattalbahn mit 54,1 Prozent Nein-Stimmen-Anteil ab.

Sollte die zweite Etappe tatsächlich gestoppt werden, hätte das für Spreitenbach gravierende Folgen. Die Investoren sämtlicher Bauvorhaben, etwa des Multiplexkinos mit Stadtsaal, des Tivoli-Gartens, wie auch der ganzen Zentrumsentwicklung setzten auf die Bahn. Das Trassee ist längst in den rechtskräftigen Gestaltungsplänen drin. «Ich kann nicht verstehen, warum die Gegner eineinhalb Jahre, nachdem das Zürcher Stimmvolk den Kredit bewilligt hat, immer noch versuchen, die Bahn zu torpedieren», sagt der Spreitenbacher Gemeindepräsident, Valentin Schmid (FDP). «Im Aargau sprechen wir bereits von der Weiterführung der Bahn bis Baden.»

«Markant schlechtere Lösung»

Sollte die Bahn dereinst tatsächlich in Schlieren enden, würde man in Spreitenbach auf eine Notlösung zurückgreifen. «Wir würden die Bahn und das Trassee, das ja bereits eingeplant ist, durch Busspuren ersetzen», sagt Schmid und betont, dass dies eine markant schlechtere Lösung wäre als die Limmattalbahn. «Wir müssten eine zusätzliche Busverbindung nach Killwangen einführen, weil zu Stosszeiten die Anschlussmöglichkeiten am Bahnhof Dietikon nicht garantiert werden können.»

Valentin Schmid, Gemeindepräsident

Valentin Schmid, Gemeindepräsident

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Das sehe man beim 303er-Bus, der während den Verkehrsspitzen regelmässig im Stau stecke. Die Busverbindung zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach, wäre allerdings für den Grossteil der Pendler ein Umweg, da sie von Spreitenbach nach Zürich pendeln. Für Valentin Schmid ist klar: «Sollte es zu einer erneuten Volksabstimmung kommen, muss sich das Pro-Komitee insbesondere in den Limmattaler Gemeinden, früher und aktiver einsetzen.» Er werde sich auf jeden Fall für die Bahn stark machen. «Das Limmattal kann seine Verkehrsengpässe nur mit der Limmattalbahn lösen.»

Zahlreiche Hürden für Initiative

Das Begehren der Gegner hat allerdings noch einige Hürden zu nehmen. Deshalb sei es fraglich, ob es überhaupt zu einer Abstimmung komme, gibt Schmid zu bedenken. Bis zu einer möglichen Volksabstimmung können bis zu drei Jahre vergehen.

Limmattalbahn: Alle Visualisierungen:

Ohne die zweite Etappe der Limmattalbahn würde in Dietikon (im Bild der Bahnhof) kein Tram verkehren.
15 Bilder
Die zweite Etappe erstreckt sich von Schlieren bis zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach.
Weitere Visualisierungen der Limmattalbahn: Bahnhof Altstetten
Zürich Micafil.
Kesslerplatz in Schlieren.
Spitalstrasse Schlieren.
Bahnhofplatz Dietikon.
Bahnhof Dietikon.
Die Haltestelle Badenerstrasse in Dietikon.
Die Haltestelle Furttalstrasse in Spreitenbach.
Der Endbahnhof Killwangen-Spreitenbach.
So sieht der Plan der Linienführung aus.
Dieser Plan zeigt die Linienführung in Schlieren.
Dieser Plan zeigt die Linienführung in Dietikon.
Plan der gesamten Linienführung.

Ohne die zweite Etappe der Limmattalbahn würde in Dietikon (im Bild der Bahnhof) kein Tram verkehren.

Architron Gmbh, Zürich

Ist die Initiative eingereicht, prüft der Kanton unter anderem die Gültigkeit der Unterschriften. Ist diese gegeben, muss die Zürcher Regierung die Rechtmässigkeit der Initiative beurteilen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob ein Finanzbeschluss über Staatsbeiträge wieder aufgehoben werden kann. Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Zürich sieht darin aus rechtlicher und demokratiepolitischer Sicht kein Problem: «Grundsätzlich kann ein politisches Organ, in diesem Fall das Volk, seinen eigenen Entscheid immer rückgängig machen.» Voraussetzung sei natürlich, dass das Geld noch nicht ausgegeben sei, in diesem Fall noch kein Geld in den Bau der zweiten Etappe geflossen sei. Dann kann man die Grundlage dafür – also den entsprechenden Beschluss – nicht mehr rückgängig machen.

Da die Initiative und die Volksabstimmung keine aufschiebende Wirkung auf das Plangenehmigungsverfahren haben, ist die zweite Etappe der Bahn möglicherweise bereits in Bau, wenn es zur Abstimmung käme. Jedoch liegt es am Kanton, ob er mit dem Bau beginnen möchte, solange die finanziellen Mittel durch die Initiative infrage gestellt sind.

Maximal drei Jahre dauert es bis zur Abstimmung

Wird die Initiative für rechtmässig erklärt, ergeben sich verschiedene Szenarien: Lehnt der Kantonsrat die Initiative ab, so kommt es spätestens 18 Monate nach Einreichen der Initiative zur Volksabstimmung.

Weiter kann der Kantonsrat eine Umsetzungsvorlage ausarbeiten lassen, die dem Willen der Initiative entspricht. Sollte er diese Umsetzungsvorlage am Ende dennoch ablehnen, kommt es spätestens 30 Monate nach Einreichen der Initiative zur Abstimmung. Lehnt er die Initiative ab und macht einen Gegenvorschlag, bleiben 24 Monate. Und schliesslich kann der Kantonsrat eine Umsetzungsvorlage mit einem Gegenvorschlag ausarbeiten lassen, dann läge die Abstimmungsfrist bei 36 Monaten.
Die kürzeste Variante, nämlich dass der Kantonsrat die Initiative unterstützt und eine Umsetzungsvorlage beschliesst, mit der er die Kreditgenehmigung durch das Volk aufhebt, ist sehr unwahrscheinlich, stimmte er doch im März 2015 dem Kredit und damit dem Bau der Bahn mit überwältigender Mehrheit zu. Und selbst wenn, unterläge dieser Entscheid wiederum dem fakultativen Referendum.