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Schwere Vorwürfe: Die Gemeinde Spreitenbach soll einen ausgesteuerten Mann dazu gedrängt haben, sich sein Pensionskassenguthaben auszuzahlen und damit seine Schulden zu begleichen. Nun meldet sich die Gemeinde zu Wort.
Ein Beitrag der Sendung «Kassensturz» über Hans M. aus Spreitenbach wirft hohe Wellen. Nachdem er bei seinem früheren Arbeitgeber entlassen wurde, gelang es Hans M. nicht, eine neue Stelle zu finden. Nach zweijähriger Arbeitslosigkeit wird er ausgesteuert. Als er sich bei seiner Wohngemeinde meldet, verweigert ihm diese sämtliche Sozialhilfe-Zusprüche und soll auf das Pensionskassen-Kapital des 61-Jährigen verweisen. Seither lebt Hans M. von diesem Altersguthaben und hofft sehnlichst, dass auch noch etwas für das Alter übrig bleibt.
Gemeindepräsident ist verärgert
Bei Spreitenbachs Gemeindepräsident Valentin Schmid hat der Beitrag des «Kassensturz» grossen Ärger ausgelöst. «Dieser Beitrag ist absolut tendenziös.» So seien Teile seiner Stellungnahme rausgeschnitten worden und auch gewisse Aussagen des Experten, Rechtsprofessor Ueli Kieser, seien schlicht und einfach falsch. «Kieser spricht zum Beispiel davon, dass man verjährte Steuerschulden nicht einfordern dürfe; dabei waren die Schulden gar nicht verjährt», so Schmid.
Seit der Ausstrahlung des Beitrags wurde die Gemeinde Spreitenbach mehrfach von Personen kontaktiert, die ihren Unmut kundtaten und hat deshalb eine Stellungnahme verfasst, welche der az vorliegt.
Die Gemeinde Spreitenbach kritisiert in ihrer Richtigstellung die Vorgehensweise des Schweizer Fernsehens und wirft der Sendung vor, auf seriöse Recherchen verzichtet zu haben. Zudem habe der Bericht wesentliche Fakten ausgeblendet, dem Schweizer Fernsehen sei es «wohl darum gegangen, eine ‹Story› aufzutischen».
Freiwillig Schulden bezahlt
Gegen den im Kassensturzbeitrag geäusserten Vorwurf, Hans M. sei von der Gemeinde dazu gedrängt worden, sein Altersguthaben auszuzahlen, wehrt sich die Gemeinde vehement. Es sei kein Druck aufgesetzt worden, im Gegenteil: In der Stellungsnahme heisst es, dass der ausgesteuerte Hans M. sogar selber vorschlug, seine Pensionskassengelder für den Lebensunterhalt zu verwenden: «Er erklärte von sich aus, dass er sich sein Pensionskassenkapital auszahlen lassen werde.» Die Gemeinde habe ihm mehrfach davon abgeraten.
Auch das Bezahlen der Schulden sei auf Initiative von Hans M. geschehen. Nachdem die Auszahlung vorgenommen worden war, habe sich Hans M. bei der Finanzverwaltung gemeldet und erklärt, dass er mit der Auszahlung des Pensionskassenkapitals wieder über gute finanzielle Mittel verfüge und alle seine Schulden bezahlen möchte. Die Gemeinde weist nochmals darauf hin, Hans M. auch bei dieser Entscheidung zu nichts gedrängt zu haben.
Warum Hans M. fast ein Jahr später das Gegenteil behaupte, sei für die Gemeinde nicht nachvollziehbar. (jgl)