Gemeindeammann Alois Greber wird vorgeworfen, er profitiere davon, dass bei Einzonungen keine Mehrwertabgabe bezahlt werden müsse. Er besitzt nämlich ein Grundstück, das eingezont wird. In den Ausstand sei er bei diesem Geschäft auch nicht getreten.
Vor gut zwei Wochen trat die neue Nutzungsordnung von Killwangen in Kraft – ohne Mehrwertreglement. Dieses hätte Grundeigentümer verpflichten sollen, bei Ein- oder Aufzonungen einen Teil des Mehrwerts an die Gemeinde abzuliefern. Der Gemeinde entgehen somit Einnahmen von rund zwei Millionen Franken.
Dieser Umstand veranlasst Marcel Biasca, Einwohner von Killwangen und Ehemann von alt Gemeindeammann Cornelia Biasca, scharf gegen den jetzigen Gemeindeammann Alois Greber zu schiessen. «Die Interessen der Steuerzahler bedeuteten dem Gemeinderat nichts, viel wichtiger war ihm der Eigennutz des Gemeindeammanns», sagt Biasca.
Konkret: «Grebers Grundstück wird eingezont, und so profitiert er direkt und dreist vom Mehrwert.» Er sei bei diesem Geschäft auch nicht in den Ausstand getreten, so wie es die Gemeindeordnung vorsehe, steht weiter geschrieben.
Auf Nachfrage präzisiert Biasca: «Zwar hat der Gemeinderat zusammen mit Greber der Gemeindeversammlung ein Reglement mit Mehrwertabschöpfung vorgelegt.» Doch dieses habe Ausnahmen für bereits überbaute Grundstücke vorgesehen. «Eines dieser Grundstücke gehört Greber, er hätte also keine Mehrwertabgabe zahlen müssen», so Biasca. Ihn stört vor allem, dass es der Gemeinderat unterlassen habe, nach der Versenkung des ersten Reglements den Stimmbürgern ein neues Reglement ohne Ausnahmen vorzulegen. Biasca: «Greber hat sich schamlos Vorteile verschafft.»
Greber: «Eine absurde Forderung»
Alois Greber kann ob dieser Vorwürfe nur den Kopf schütteln. «Das übergeordnete Baugesetz sieht ganz klar vor, das es bei Geschäften zu Raumplanung und Zonenplanung keine Ausstandspflicht gibt.» Das mache auch Sinn, da bei solchen Geschäften sehr viele Menschen betroffen seien und diese somit in Ausstand treten müssten.
Genauso absurd sei die zweite Forderung, der Gemeinderat hätte den Stimmbürgern ein Reglement ohne Ausnahmen vorlegen müssen. «Das wäre gar nicht möglich gewesen», hält Greber fest. Grund: «Bei einem Reglement ohne Ausnahmen müssten auch Eigentümer eines bereits überbauten Grundstücks eine Abgabe zahlen, obwohl sie in Wirklichkeit gar keinen Mehrwert haben – denn es steht ja bereits ein erschlossenes Haus auf dem Grundstück.» In seinem Fall sei ein Mehrwert erst recht schwer festzustellen: «Ich wohne im ältesten Haus von Killwangen, das zudem denkmalgeschützt ist.» Er werde das Grundstück also gar nie neu überbauen können, wie sich das gewisse Leute vorstellen. «Somit ist auch kein entsprechender Mehrwert gegeben.»