Freienwil und Schneisingen
Gemeinden kontern Krippen-Vorwürfe: «Die Kitas werden kontrolliert»

Die Gemeinden Freienwil und Schneisingen bestätigen zwar Mängel bei Marina Ellers Kitas. Man nehme die Kita-Betreiberin aber in die Pflicht.

Martin Rupf
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Gemeinden kontern Kita-Vorwürfe
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Leiterin der Kinderkrippe Marina Eller sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert.
Adrian Baumgartner, Gemeindeammann Schneisingen: «Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht sehr wohl wahr.»
Rébecca Schneider, Gemeinderätin Freienwil: «Wir haben klar aufgezeigt, was verbessert werden muss.»

Gemeinden kontern Kita-Vorwürfe

Sandra Ardizzone

Für die Aufsicht und die Bewilligung eines Kita-Betriebs sind die Standortgemeinden zuständig. Deshalb wurde im Zusammenhang mit Marina Ellers Kitas der Vorwurf laut, die Behörden würden einfach untätig zusehen. «Tatsächlich haben sich bei uns einige ehemalige Mitarbeiterinnen gemeldet», bestätigt die Freienwiler Gemeinderätin Rébecca Schneider. Doch die Aufsichtspflicht der Gemeinde beschränke sich nur auf Aspekte, die das Kindswohl betreffen. «Insbesondere für arbeitsrechtliche Differenzen sind wir als Gemeinde nicht zuständig, weshalb wir den betreffenden Mitarbeiterinnen nur raten konnten, den rechtlichen Weg zu gehen», so Schneider.

Aufgrund von Meldungen verschiedener Eltern habe die Gemeinde die Kita besucht und tatsächlich Mängel festgestellt. «Zusammen mit der Fachstelle Kinder und Familien haben wir die Situation genau beurteilt.» Worin die Mängel bestanden, will Schneider aufgrund des laufenden Verfahrens nicht sagen. Nur so viel: «Aktuell gibt es keine Hinweise, dass das Kindswohl gefährdet sein könnte.» Die Gemeinde habe Frau Eller klar aufgezeigt, was verbessert werden muss. «Wir werden in Zukunft auch kontrollieren, ob diese Vorgaben von Frau Eller eingehalten werden», betont Schneider. Sollte eine Schliessung zum Thema werden, würde man die Eltern sicher begleiten und bei der Suche nach einer Anschlusslösung unterstützen.

Auch Adrian Baumgartner, Gemeindeammann von Schneisingen, bestätigt, dass sich Personen auf der Gemeinde gemeldet hätten. «Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht wahr.» So habe es vor Ort Kontrollen und Gespräche gegeben. «Gestützt darauf wurden Massnahmen angeordnet.» Um was für Massnahmen es sich handelt, kann Baumgartner wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen. «Die erforderlichen Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung werden von uns überprüft. Bezüglich der notwendigen Qualifikationen von Mitarbeitenden hält sich der Gemeinderat an die Vorgaben der Fachstelle Kinder und Familien», so Baumgartner.

Finanzen werden nicht überprüft

Auch Amanda Wildi, Geschäftsführerin der Fachstelle Kinder und Familien in Ennetbaden, bestätigt, dass im Fall der Schneisinger und Freienwiler Kindertagesstätten Meldungen bei der Fachstelle eingegangen seien. «Doch genauso wenig wie wir die Aufsicht über die Kitas innehaben können wir über die Schliessung respektive den Entzug der Betriebsbewilligung entscheiden», erklärt Wildi. Auch das liege letztlich in der Kompetenz der Gemeinden. «Anders als in anderen Kantonen haben die Gemeinden im Aargau einen grossen Ermessensspielraum; sprich es gibt keine kantonalen Vorgaben, welche Qualitätskriterien erfüllt werden müssen, sondern die Gemeinden bestimmen, welche Kriterien zu erfüllen sind.»

Alle zwei Jahre müssen die Kindertagesstätten kontrolliert werden. «Wenn es eine Gemeinde wünscht, machen wir das im Auftrag der Gemeinde», sagt Wildi. Ebenso können Empfehlungen bei einer Betriebsbewilligung bei der Fachstelle in Auftrag gegeben werden. Auch im Fall der Freienwiler Kita sei das geschehen. Doch wie konnte die Fachstelle auf eine positive Beurteilung kommen, wenn doch der Betreibungsregisterauszug von Frau Eller einige Zweifel an ihrer Eignung als Geschäftsfrau zulässt? «Grundsätzlich prüfen wir die finanziellen Hintergründe eines Kita-Betreibers nicht, da die meisten Kindertagesstätten durch einen Verein oder eine GmbH betrieben werden und diese Rechnungen durch eine Revisionsgesellschaft geprüft werden», so Wildi. Vielmehr würden die Strukturen wie etwa Sicherheitsaspekte, das Vorhandensein von qualifiziertem Personal oder Hygiene-Vorschriften überprüft.

Zum Thema Subventionen stellt Wildi klar. «Einzig der Bund kennt die Anstossfinanzierung, die für belegte Plätze gesprochen wird.» Bis zu 5000 Franken können das pro belegten Platz sein. Die Subventionierung sei aber nur in den ersten beiden Betriebsjahren zugänglich, danach müsse die Kindertagesstätte selbsttragend betrieben werden.