Untersiggenthal
Gemeinderat hat Sportplatz Oberau bewilligt

Die Fronten bleiben verhärtet zwischen Gemeinde und Anwohnern. Auf die 14 Einwendungen wurde nicht eingetreten – jetzt droht dafür ein Beschwerdeverfahren.

Roman HUber
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Verhärtete Fronten zwischen Gemeinde und Anwohnern. az-Archiv

Verhärtete Fronten zwischen Gemeinde und Anwohnern. az-Archiv

Der regionale Fussballplatz Oberau ist seiner Realisierung ein Stück näher gekommen. Im vergangenen November lag das Projekt für drei Trainings- und ein Hauptspielfeld, Garderoben- und Clubhaus sowie Parkplatz samt Betriebsreglement öffentlich auf. Dabei gingen 14 Einwendungen von über 70 Privatpersonen und 4 Umweltorganisationen ein. Der Gemeinderat Untersiggenthal hat als Bewilligungsbehörde der Standortgemeinde alle Einwendungen abgelehnt und die Baubewilligung erteilt. An der Anlage sind nebst Untersiggenthal und Turgi die Gemeinde Gebenstorf und der FC Turgi beteiligt. Turgi vertritt die Bauherrschaft, weil Untersiggenthal einen politischen Konflikt vermeiden wollte.

«Baurechtlich nicht statthaft»

Die Einwender sind darüber enttäuscht, dass man auf keines ihrer Anliegen eingegangen ist. «Das ist ein politischer Entscheid», kommentiert Thomas Hänggli. Er kritisiert, dass baurechtliche Vorgaben nicht eingehalten würden.

Das Lärmgutachten musste neu erstellt werden und zeige auf, dass Richt- und Planungswerte zum Teil nicht eingehalten würden. Hänggli: «Ab 20 Uhr und bei Grossanlässen sind die Lärmimmissionen zu hoch.»

Betreffend Gewässerabstand sei das Projekt nur mit Ausnahmebewilligung möglich. «Eine private Bauherrschaft hätte damit keine Chance.» Umso mehr stösst sich Hänggli daran, dass keines der Trainingsfelder öffentlich zugänglich sei. Er bezweifelt, dass das in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen rechtens ist.

Die Baubewilligung stützt sich weitgehend auf den rechtskräftigen Gestaltungsplan ab. Beschwerden, die nur darauf abzielen, das Projekt zu verhindern, werden scheitern. «Das ist nicht unsere Absicht», erklärt Hänggli. In der Sammeleinwendung sei es einzig darum gegangen, die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen zu verlangen.

Bei der Gemeinde weist man solche Vorwürfe zurück. «Das Projekt lag vor, bevor der Bund den Gewässerabstand korrigierte», argumentiert Pius Murmann, Leiter Abteilung Bau und Planung.

Der Kanton habe mit dem Gestaltungsplan sowohl Gewässer- als auch Waldabstand genehmigt. Ausserdem seien die punktuellen Unterschreitungen marginal. Laut Murmann könne man den Betrieb nicht restriktiver handhaben. «Die Öffnungszeiten entsprechen weitgehend dem Polizeireglement.» Das Betriebsreglement schränke die Zahl der Grossanlässe ein.

Ein Recht auf vollumfängliche öffentliche Nutzung besteht laut Murmann nicht. Es gebe dafür genügend baurechtliche Beispiele. Die Belegung durch Dritte sei gemäss Betriebsreglement Sache des FC Turgi.

Die Einwendenden werden nun wohl die Situation neu beurteilen und entscheiden, ob sie den Rechtsweg gegen das Vorhaben beschreiten wollen, sagt Thomas Hänggli. Weil das Baudepartement den Gestaltungsplan absegnete, wäre der Regierungsrat die nächste Station. Damit würde das Verfahren allerdings kostenpflichtig.