Würenlos
Gemeinderat will in 3 Phasen eine bessere Nutzungsplanung erreichen

Die Nutzungsplanung der Gemeinde soll für 240'000 Franken modernisiert werden. Damit will die Gemeinde gleich mehrere Ziele erreichen und eine Arbeitsgruppe gründen.

Dieter Minder
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Die Passerelle beim Kreisel Landstrasse/Schulstrasse in Würenlos.

Die Passerelle beim Kreisel Landstrasse/Schulstrasse in Würenlos.

ZVG

Würenlos soll sich auch in den nächsten rund 15 Jahren massvoll entwickeln und seine dörflichen Qualitäten erhalten. Würenlos soll eine attraktive Wohngemeinde bleiben. Gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft soll die Vielfalt der Landschaft bewahrt und gefördert werden.

Mit diesen Zielen lanciert der Gemeinderat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Dazu soll die Gemeindeversammlung 240 000 Franken bewilligen. Für die Planung hat der Gemeinderat drei Jahre vorgesehen, in denen in drei Phasen vorgegangen werden soll.

Die Hauptlast der Arbeit wird bei der Planungskommission beziehungsweise einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe liegen. In der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Bauverwaltung, der Baukommission sowie des Ortsbildschutzes vertreten sein.

Geschätzte Kosten

Landschaftsinventar 25 000
Inventar Baudenkmäler 10 000
Plangrundlagen 10 000
Beratung 155 000
Sitzungsgelder 10 000
Publikationen, Druck 15 000
Reserve 15 000
Total 240 000

Testplan dient als Vorlage

In der 1. Phase sollen die Situation erfasst und die Ziele des Planungsverfahrens detaillierter formuliert werden. Die Testplanung von 2012 wird dabei als Basis für diese Arbeiten dienen. Abschliessend wird der Gemeinderat die Ergebnisse der 1. Phase beraten und entscheiden. Rund drei Monate sind für diese Phase vorgesehen.

Danach wird die 2. Phase beginnen, in der die Inhalte des Planungswerkes verfeinert werden. Entstehen wird dabei ein Planungsentwurf, der neben der Bau- und Nutzungsordnung auch den Verkehr und den Kulturlandplan umfassen wird. Dieses Planungswerk muss dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet werden.

Kanton muss zustimmen

In der 3. Phase werden dann die Weichen gestellt. Unter anderem sind ein Mitwirkungsverfahren und zwei Orientierungsveranstaltungen vorgesehen. Die Bevölkerung kann dabei die Planung beeinflussen. Den Abschluss bilden die Prüfung durch die kantonalen Instanzen, das Auflageverfahren und schliesslich wird die Gemeindeversammlung darüber entscheiden.

Der Gemeinderat erwartet, dass die revidierten und rechtskräftigen Planungsinstrumente in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 vorliegen.

Gemeindeversammlung: 11. Juni,
19.30 Uhr, Mehrzweckhalle