Ennetbaden
Geplantes Verbot von Terrassenhäusern stösst auf Widerstand

Der Ennetbadener Gemeinderat will den Bau von Terrassenhäusern künftig in einer Zone verbieten. Gegen die entsprechende Abänderung der Bauordnung sind 38 Einsprachen eingegangen.

Pirmin Kramer
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Das Ortsbild leide unter den Terrassenhäusern, so der Gemeinderat. (Archiv)

Das Ortsbild leide unter den Terrassenhäusern, so der Gemeinderat. (Archiv)

Alex Spichale

Ennetbadens Gemeinderat will den Bau von Terrassenhäusern in einer ihrer Wohnzonen verbieten: Dieser Vorschlag sorgte im Frühling für Schlagzeilen in der ganzen Schweiz. Gemeindeammann Pius Graf (SP) argumentierte, das Ortsbild leide unter den grossen Stützmauern, markanten Liftanbauten und Garagentor-Fronten (die az berichtete). Das Verbot soll via Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verankert werden, diese wird derzeit revidiert.

Schon an der Informationsveranstaltung zur neuen BNO im April zeichnete sich ab, dass die Pläne des Gemeinderates in der Bevölkerung nicht unumstritten sind. Während der Auflagefrist der revidierten Bau- und Nutzungsordnung sind nun 38 Einwendungen gegen das geplante Terrassenhausverbot eingegangen, wie es auf der Website der Gemeinde heisst.

Gemeindeschreiber Anton Laube erklärt: «Es handelt sich um eine Sammeleinsprache. Die Forderung lautet, bei der Revision der Bau- und Nutzungsordnung sei Paragraf 12 Absatz 2 zu streichen.» Dieser Absatz besagt, neue Terrassenhäuser seien in der Wohnzone W2S nicht mehr zugelassen.

Einwender bekommen Einladung

Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe wird die Einsprachen gemeinsam mit dem Planungsbüro Arcoplan prüfen und die Einwender zu einer Besprechung einladen. «Danach erfolgt eine schriftliche Stellungnahme an die Einwender mit der Mitteilung, ob es aufgrund ihres Begehrens zu einer Änderung der BNO kommt, oder ob diese unverändert zur Beschlussfassung vorgelegt wird», sagt Laube.

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass die Einsprachen den Gemeinderat nicht von seinen Plänen abhalten werden. Falls die Gemeindeversammlung am 9. November dem Terrassenhausverbot zustimmt, haben die Einsprecher die Möglichkeit, beim Regierungsrat eine Beschwerde zu platzieren.