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Weil sie Gespräche mit Geri Müller aufgezeichnet hatte, wurde die Ex-Chatpartnerin des Grünen-Politikers angezeigt. Unter anderem auch wegen Nötigung. Doch möglicherweise finden sich die beiden Protagonisten der Nacktselfie-Affäre aussergerichtlich.
Der Streit des Nationalrats und Badener Stadtammanns Geri Müller mit seiner ehemaligen Chatpartnerin könnte gütlich beigelegt werden. Jedenfalls unterhalten sich die Anwälte des Politikers und der 33-jährigen Frau über einen aussergerichtlichen Vergleich. Müller müsste dafür seine Anzeige zurückziehen und eine Desinteresse-Erklärung abgeben, damit die im Raum stehenden Offizialdelikte nicht weiterverfolgt werden.
Die Beschuldigte sagte der "NZZ am Sonntag", Müllers Anwalt Andreas Meili habe mit ihrem Verteidiger über eine Einigung gesprochen und die Voraussetzungen diskutiert. Meili bestätigte auf Anfrage: "Ich schliesse diese Möglichkeit nicht aus." Vorher fordere er jedoch komplette Akteneinsicht. Diese hat ihm die zuständige Staatsanwältin bisher nicht gewährt, weil sie selber zuerst die Übersicht über die Handydaten der früheren Chatpartnerin Müllers gewinnen will.
Geri Müllers Ex-Chatpartnerin hat eine Anzeige am Hals wegen Ehrverletzung, unerlaubter Aufnahme von Gesprächen und Nötigung.
Inzwischen gibt es auch Widersprüche in der Darstellung der Kontake zwischen Geri Müller und der Polizei, was die Frage des ominösen Polizeieinsatzes angeht. Stadtpolizei Baden und Kapo Aargau dementieren jedenfalls Aussagen von Müllers Anwalt Andreas Meili, wie «Schweiz am Sonntag» berichtet.