Wettingen
Gesetzeswidrige Zebrastreifen erhitzen in Wettingen die Gemüter

Die Auto-Partei Aargau fordert die Gemeinde Wettingen auf, Fussgängerstreifen zu entfernen. Sie stört sich ab jenen gelben Streifen, die gesetzeswidrig in Tempo-30-Zonen aufgemalt wurden.

Martin Rupf
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Nicht in Ordnung: Fussgängerstreifen bei der Kreuzung Altenburg-/Schönaustrasse.

Nicht in Ordnung: Fussgängerstreifen bei der Kreuzung Altenburg-/Schönaustrasse.

Martin Rupf

Die Pressemitteilung der Auto-Partei Aargau könnte deutlicher nicht sein: Mit den Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen missachte der Gemeinderat von Wettingen schweizerische Vorschriften und verschleudere zudem Steuergelder. Die Auto-Partei fordert die Gemeinde schriftlich dazu auf, die Fussgängerstreifen «innert nützlicher Frist» zu entfernen.

«Wir haben nichts gegen Fussgängerstreifen», sagt Vizepräsident Peter Commarmot, der selber in Wettingen wohnt. Doch diese sollten nur dort angebracht werden, wo es die Situation wirklich erfordere. «Mit dem Fussgängerstreifen beim Kinderhort Spatzenäscht haben wir zum Beispiel keine Mühe.»

10 «gesetzeswidrige» Zebrastreifen

Doch in Wettingen gebe es insgesamt 10 gesetzeswidrige Fussgängerstreifen, so Commarmot. So etwa bei der Kreuzung Altenburg-/Schönaustrasse oder beim Gluri-Suter-Huus.

Illegale Fussgängerstreifen?

Haben Sie auch schon Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen beobachtet? Melden Sie uns ihre Entdeckungen, oder schicken Sie Ihre Bilder an online@azmedien.ch

Tatsächlich hält die eidgenössische Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen in Artikel 4 fest: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. Es dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern.»

Commarmot vermutet: «Die Gemeinde rechtfertigt die Fussgängerstreifen wohl mit dieser Ausnahmeklausel.» Doch aus seiner Sicht sind fast alle Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen überflüssig. «Autofahrer müssen in diesen Zonen rücksichtsvoll fahren, haben aber Vortritt vor den Fussgängern.»

Auch beim kantonalen Baudepartement lautet die Devise, lieber weniger Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen als zu viele. «Durch das Fehlen von Zebrastreifen soll der Automobilist merken, dass er in einer speziellen Zone fährt, in der er jederzeit damit rechnen muss, dass ein Fussgänger die Strasse kreuzt», sagt Werner Müri, Leiter Verkehrsmanagement.

Eltern wünschten die Zebrastreifen

Auf Anfrage bestätigt Urs Heimgartner, Leiter Planung und Bau bei der Gemeinde Wettingen, den Eingang der Forderung. Die Verkehrskommission werde dieses Anliegen nun prüfen; der Gemeinderat dann einen Entscheid fällen. «Zu den Zebrastreifen nur so viel: Diese wurden an neuralgischen Stellen auf Wunsch vieler Eltern von schulpflichtigen Kindern angebracht», erklärt Heimgartner.

Commarmot glaubt, dass die Gemeinde das Anliegen ernst nimmt. «Wenn nicht, werden wir beim Kanton Beschwerde führen.»