Weil ein erster potenzieller Baurechtnehmer abgesprungen ist, hat man die Frist der Baubewilligung verpasst.
«Jetzt sind wir auf der Zielgeraden», versichert Stadtrat Roger Huber. Man stehe in der Schlussrunde der Verhandlungen mit einem andern Baurechtnehmer für das Wohnhaus «Bärengraben» unterhalb des Theaterplatzes. Im Frühjahr 2013 – also 10 Jahre nach dem Architekturwettbewerb – soll der Baubeginn erfolgen.
Es hat nicht mehr gereicht
Das Vorhaben im Stadtzentrum weist eine lange Geschichte auf. Anfang dieses Jahres schrieb die Stadt als Eigentümerin das Wohnhaus im Baurecht öffentlich aus. Die Baubewilligung lag seit August 2010 vor. Für das sehr spezielle Objekt an attraktiver Lage fanden sich mehrere Interessenten. Der ausgewählte Baurechtnehmer liess das Geschäft kurz vor Vertragsunterzeichnung platzen. Obschon die Abteilung Liegenschaften rasch einen zweiten Interessenten für das Baurecht an der Angel hatte, musste man die Frist der Baubewilligung ungenutzt verstreichen lassen. Darum musste ein zweites Baugesuch eingereicht werden.
Der Neubau, der sich direkt ans Bölsterli-Haus am Theaterplatz anlehnt, konfrontierte die Planer noch mit einigen technischen Fragen. Nun bleibt genügend Zeit, diese zu beantworten. «Es wäre nicht realistisch gewesen, den Baubeginn noch vor Ablauf der Bewilligungsfrist hineinzwängen», erklärt Martin Leder vom Architekturbüro Meier Leder. Theoretisch wäre der Spatenstich rechtzeitig möglich gewesen, doch laut Roger Huber wollten weder die Stadt noch das Architekturbüro mit einer offenen Baugrube überwintern.
Der heikle Ort am Übergang zwischen Alt- und Neustadt erfordert exakte Arbeit und viele Abklärungen. Begleitet wird das Projekt von der kantonalen Denkmalpflege. Zusammen mit ihr werde man Farbgebung und Materialisierung noch festlegen, erklärt Architekt Leder. Das Haus weist eine kleine Grundfläche aus, wovon ein Teil noch für Treppe und Lift weggeht. Der Bau wird siebenstöckig, pro Etage gibt es eine Wohnung, im untern Bereich eine Maisonette-Wohnung. Die Gebäudetypologie inklusive Fenstermodule nimmt Bezug auf den speziellen Ort und das unter kommunalem Schutz stehende Bölsterli-Haus. Die teils begehbare Dachterrasse ersetzt Balkone oder Loggien, die aus denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich sind.