Neuenhof
Gmeind sagt ja zu Fonds und Reglement für Kinderbetreuung

An der Gemeindeversammlung von Montagabend - 122 von knapp 4000 Stimmbürgern waren anwesend - sind alle Anträge des Gemeinderats gut geheissen worden. Künftig soll der Gemeinderat einbürgern - das letzte Wort hat im September das Stimmvolk.

Martin Rupf
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In Neuenhof soll mehr Platz für Kindergärtler geschaffen werden.

In Neuenhof soll mehr Platz für Kindergärtler geschaffen werden.

ZVG/Franz Killer

An der Gemeindeversammlung von Montagabend wurden alle Geschäfte durchgewinkt. Von 3822 Stimmbürgern waren gerade mal deren 122 anwesend – wohl nicht zuletzt wegen der Fussball-Europameisterschaft. Laut Auskunft des Gemeindeschreibers Raffaele Briamonte seien alle Anträge mit grossem Mehr gutgeheissen worden. So unter anderem die Rechnung 2015 mit einem Ertragsüberschuss 1,46 Millionen Franken. Auch die Änderung der Gemeindeordnung, wonach künftig der Gemeinderat für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts zuständig ist. Das letzte Wort in dieser Sache hat das Stimmvolk am 25. September 2016 an der Urne.
Weiter wurden diverse Kreditanträge gugeheissen. So rund 4 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung der See- und Industriestrasse, 1,6 Mio. Franken für die Sanierung des Hafnerwegs, 0,6 Mio. Franken für die Sanierung des Hinterhagwegs, 0,75 Mio. Franken für die Werkleitungssanierung Ritzbündtstrasse sowie 0,38 Mio. Franken für die Sanierung der Stockrainstrasse.

Auch die beiden Kinderbetreuungsanträge kamen mit grossem Mehr durch. Im Vorfeld der Gemeindeversammlung sorgte die Schliessung des Kinderhorts auf Ende Monat für Gesprächsstoff. Nun will die Gemeinde einen Fonds für Kinder-Betreuungsangebote schaffen. Dabei soll der Buchgewinn aus der Veräusserung der Liegenschaft Zürcherstrasse 141 in Höhe von 722 000 Franken vollumfänglich in den Fonds eingebracht werden. Zudem gab die Gmeind grünes Licht für das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Mit diesem sollen einkommensschwache Familien bei der Betreuung ihrer Kinder von der Gemeinde unterstützt werden.

Alle Anträge ausser Einbürgerung und Gemeindeordnung unterstehen dem fakultativen Referendum.