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Der Gemeinderat Mägenwil wollte den Sportplatz der Schulanlage Oberfeld an Sonn- und Feiertagen wegen der Lärmbelastung sperren. Die Gemeindeversammlung war aber anderer Meinung.
Noch bevor das neue Reglement über die Benützung der Schulanlage Oberfeld in Mägenwil der Gmeind unterbreitet wurde, sorgte es für Gesprächsstoff. Der Grund: die Öffnungszeiten. Das Reglement sah nämlich vor, dass der Sportplatz an Sonn- und Feiertagen von der Bevölkerung neu nicht mehr genutzt werden dürfe. Die FDP kündigte an, dass sie sich gegen eine Sperrung einsetzen werde.
Werner Kipfer sagte im Namen der FDP zu den 167 Stimmberechtigten: «Der Sportplatz ist zentral gelegen und für die Jugendlichen der einzige Ort, an dem sie sich treffen können.» Er beantragte, dass der Sportplatz an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 18 Uhr (heute 13 bis 19 Uhr) sowie an Samstagen bis 22 Uhr (heute 19 Uhr) zugänglich bleibt. Der Antrag traf auf Zustimmung: «Es soll erlaubt sein, den Platz am Sonntag zu benutzen», sagte ein Stimmberechtigter. Schliesslich sei auch viel Geld in die Schulanlagen investiert worden. «Ein Sportplatz ist dazu da, damit Jugendliche spielen und sich treffen können», pflichtete ihm eine Stimmberechtigte bei. Ausserdem: Ein Sportplatz ermögliche den Jugendlichen, die «nur am Handy herumdrücken» oder an Fettleibigkeit leiden, sich zu bewegen. Nicht dieser Meinung war ein Anwohner: «Die Jugendlichen werden nicht weniger am Handy herumdrücken, wenn sie am Sonntag den Sportplatz benutzen dürfen.» Er sei dafür, dass man die Lärmbelastung am Sonntag einschränke.
Bevor Gemeindeammann Daniel Pfyl (SVP) zur Abstimmung schritt, rief er in Erinnerung, dass die Öffnungszeiten ein Kompromiss seien: 2017 und 2018 wurde der Sportplatz in den Sommermonaten sonntags geschlossen, um die Lärmbelastung zu senken. Diese sei zwar besser geworden, sagte Pfyl, jedoch noch nicht zufriedenstellend, weshalb man sich auf die Zeiten im Reglement geeinigt habe. «Zum Wohl der Kinder kann ich den Antrag verstehen, jedoch laufen wir Gefahr, dass der Sportplatz nicht mehr zur Verfügung stehen wird.» Damit verwies er auf die Folgen einer möglichen Lärmklage, wie sie bereits in anderen Gemeinden eingingen.
Dennoch: Die Gmeind befürwortete den Antrag der FDP mit 115 Ja-Stimmen. Ja sagte sie auch zu einem Antrag der Schulpflege zur Streichung des Absatzes, wonach Lehrpersonen, Schulleitung oder Schulhauswart falsch abgestellte Fahrzeuge oder fahrzeugähnliche Geräte sowie bei Missachtung des Fahrverbots diese dem Besitzer entziehen darf beziehungsweise dürfen. In der Schlussabstimmung wurde das Reglement mit grossem Mehr genehmigt.