Startseite
Aargau
Baden
Während der Grosse Rat am Dienstag eine Motion behandelt, die feste Überwachungsanlagen im Aargau verbieten will, teilt die Stadt Baden mit: "Die Verkehrsüberwachungsanlage für die Gstühl-Kreuzung wird bestellt und im Februar in Betrieb genommen."
Als bekannt wurde, dass die Stadt Baden an der Gstühl-Kreuzung einen Rotlichtblitzer installieren will, gingen im Aargau die Wogen hoch. Dies, weil hier bisher nur mobile Radargeräte im Einsatz waren. Anders als in anderen Kantonen gibt es im Aargau weder fixe Radarstationen noch Rotlichtblitzer.
Darauf reichte der dama- lige SVP-Grossrat Martin Keller (er ist heute Axpo-Verwaltungsrat und nicht mehr im Parlament) mit Rolf Jäggi (SVP) und Josef Bütler (FDP) eine Motion ein. Damit wollten die drei Grossräte fest installierte Blitzer auf Kantonsstrassen verbieten. Natürlich sei man für Sicherheit auf den Strassen und müsse die Raser stoppen, sagte Rolf Jäggi am Dienstag im Rat. Mit dem Vorstoss wolle man aber verhindern, dass auf Kosten der Autofahrer die Gemeindekassen gefüllt werden.
Die Praxis der Kantonspolizei mit gezielten und temporären Kontrollen trage wesentlich zu einer tieferen Unfallrate bei, als dies bei anderen Kantonen mit automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen der Fall sei, so die Motionäre.
Von links blies ihnen gehöriger Gegenwind ins Gesicht. Etwa von Maurus Kaufmann (Grüne). Wer bei Rot über die Kreuzung fahre, gehöre gebüsst. Mobile Anlagen müsse man zudem immer neu aufbauen und justieren, was wertvolle Arbeitszeit brauche. Ins selbe Horn stiess Florian Vock (SP).
Wer rasen wolle, solle das auf der Rennbahn tun, keinesfalls andere gefährden. Die Gesetze seien einzuhalten und durchzusetzen. Die Badener Stadträtin Ruth Müri (Grüne) wehrte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Er würde die Gemeinden stark einschränken. Primär betroffen sei ja die lokale Bevölkerung. Die Gemeinden müssten auch auf Kantonsstrassen innerorts zuständig sein: «Denn sie kennen sich hier am besten aus.»
Verkehrsdirektor Stephan Attiger sagte, die Regierung lehne ein totales Verbot ab. Stattdessen solle eine gesetzliche Grundlage zur Einschränkung der Gemeindeautonomie geprüft werden, die fest installierte Verkehrsüberwachungssysteme grundsätzlich verbieten würde, «dem Regierungsrat jedoch ausnahmsweise und ausschliesslich aus Gründen der Verkehrssicherheit die Kompetenz einräumt, Ausnahmen vom Verbot zu genehmigen». Die Motionäre zeigten sich damit einverstanden. In der Abstimmung stellte sich der Rat hinter dieses Ziel. Er überwies den Vorstoss als Postulat mit 85 zu 44 Stimmen.
Ausgerechnet am Dienstagmorgen teilte die Stadt Baden mit, dass sie den Blitzer für die Gstühl-Kreuzung bestellt hat. Die Genehmigung des Kantons liege vor. Ursprünglich hatte die Regierung den Blitzer abgelehnt, war aber vom Verwaltungsgericht zurückgepfiffen worden.
Zum Anti-Blitzer-Entscheid im Kantonsparlament sagt Stadtrat Matthias Gotter (CVP), Vorsteher des Ressorts Sicherheit: «Den heutigen Beschluss des Grossen Rats nehmen wir zur Kenntnis. Er ändert nichts daran, dass wir die Verkehrsüberwachungsanlage bei der Gstühl-Kreuzung im Februar in Betrieb nehmen werden. Das Verwaltungsgericht hat uns grünes Licht gegeben, das ist für uns massgebend und entscheidend.»
Gotter ist zuversichtlich, dass der Beschluss des Grossen Rates daran nichts ändern werde. Die allfällige gesetzliche Regelung und deren Auslegung blieben abzuwarten. Aber: «Auch der Regierungsrat geht davon aus, dass ein allfälliges Verbot Ausnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorsieht. Da die Anlage im Gstühl ausschliesslich der Verkehrssicherheit dient, erwarten wir keine Schwierigkeiten.»
Dass die Mitteilung der Stadt Baden nur wenige Stunden vor der Debatte im Grossen Rat verschickt wurde, sei reiner Zufall, versichert Gotter. «Dass das Thema heute im Grossen Rat thematisiert wird, wurde mir erst bewusst, nachdem wir die Medienmitteilung bereits verschickt hatten.»