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In Mellingen liegt ein Baugesuch für eine Tempo-30-Zone im Quartier Jurastrasse auf. Nach einer Unterschriftensammlung forderte der Gemeinderat ein Gutachten an. Dank diesem wurde ersichtlich, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone zweckmässig ist.
Auf Antrag zahlreicher Anwohner soll in Mellingen die Schulweg- und Fusswegsicherheit mit der Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Jurastrasse/Neugrüenstrasse verbessert werden. Bauliche Massnahmen seien nicht erforderlich, wie die Bauverwaltung in einer Mitteilung schreibt. Das Baugesuch liegt öffentlich auf.
Der Gemeinderat hatte im September 2018 das Konzept Fussweg- und Schulwegsicherheit beraten und genehmigt. Weiter hatte die Grundeigentümerin für das Quartier Neugrüen eine Begegnungszone Tempo 20 bereits umgesetzt. Die Anwohner aus dem Quartier Jurastrasse haben den Gemeinderat dann im Oktober 2019 mit einer Unterschriftensammlung ersucht, eine Tempo-30-Zone zu prüfen.
Unterzeichnet haben die Unterschriftensammlungen über 30 Personen. Die Jurastrasse/Neugrüenstrasse wird als Schulweg für die Überbauungen Neugrüen, Punkt 7 und die Wohnbauten im Gheid genutzt. Viele Kinder sind auf diesen Strassen mit Fahrrädern und mit Trottinetts unterwegs. Die Bewohner des Betreuten Wohnens benutzen die Jurastrasse als Spazierweg.
Im Auftrag der Einwohnergemeinde haben die Ballmer + Partner AG aus Aarau nun ein Gutachten erarbeitet. Für den Gemeinderat ist ersichtlich, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone zweckmässig ist und den Anliegen der Anwohner entspricht. Die Begegnungszone Tempo 20 im Quartier Neugrüen wird damit zusätzlich beruhigt. Die Einfahrtsgeschwindigkeit in die bestehende Begegnungszone wird reduziert.
Die Analyse der Verkehrssituation im Gebiet zeigt vereinzelte Sicherheitsdefizite, Gefahren und Schutzbedürfnisse auf. Für die Kinder auf den Zugangswegen zum Kindergarten und zur Schule besteht ein besonderes Schutzbedürfnis.
Die vorhandenen Signalisationen und Pflanztröge im Quartier Neugrüen bleiben bestehen. Das Gebiet Jurastrasse/Neugrüenstrasse ist mit einer zusätzlichen Signaltafel am Zoneneingang, mit Zone- 30-Markierungen und mit Rechtsvortrittsmarkierungen zu ergänzen.
Mit den empfohlenen Massnahmen wird eine Verbesserung der Sicherheit für den Fuss- und Veloverkehr sowie eine Erhöhung von Wohnlichkeit und Aufenthaltsqualität erreicht, so die Gemeinde. Bauliche Massnahmen sind nicht notwendig.
Gestützt auf die in vielen Gemeinden gemachten Erfahrungen der vergangenen Jahre und die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sind Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren die einzig sinnvolle und zweckmässige Lösung. Mit keiner anderen Massnahme kann die Sicherheit und die Wohnqualität in den Quartieren mit derart geringen Kosten so deutlich verbessert werden. Die Massnahmen helfen insbesondere auch, die Sicherheit im Quartier Neugrüen weiter zu verbessern.
Die Kosten für die Markierungen und die Signalisationen betragen rund 2'000 Franken. Die Unterlagen zum Baugesuch liegen vom 22. Juli bis zum 20. August 2020 öffentlich auf. Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation können die Baugesuchsakten auch online eingesehen werden. (az/afr)