Die Swisscom will auf dem Dach der Kantonsschule eine Mobilfunkanlage aufstellen. Was für den Rektor der Schule kein Problem darstellt, ist für einige Anwohner aber sehr wohl eines.
Die Swisscom hat Ende Juli ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf dem Dach der Kantonsschule Baden eingereicht. Anwohner vor allem von der nahe gelegenen Utostrasse und der Austrasse wehren sich dagegen bei der Stadt Baden, der Bewilligungsbehörde, mit einer Einsprache.
55 Personen haben das Begehren unterzeichnet. «Es ist fragwürdig, unmittelbar an einem Ort mit empfindlicher Nutzung wie der Kantonsschule eine Mobilfunkantenne zu platzieren.
In unmittelbarer Nähe und im Strahlungsbereich befindet sich auch das Regionale Pflegezentrum Baden», wird im Schreiben argumentiert. Kritisiert wird ausserdem die Informationspolitik von Swisscom, Kanton und Stadt: Die angrenzende Bevölkerung sei nicht direkt über das Bauvorhaben informiert worden, heisst es weiter. Die Einsprecher verlangen vom Stadtrat, das Baugesuch für die Handy-Antenne abzulehnen.
Während sich die Anwohner gegen die Handy-Antenne wehren, reagiert Rektor Hans Rudolf Stauffacher mit Gelassenheit. Die Schulleitung sei von Anfang an über dieses Vorhaben informiert gewesen.
«Wir haben von der Swisscom direkt Informationen erhalten und sehen keine Probleme für die Schule. Die Antenne strahlt nicht ins Schulgelände.» Es gebe an der Kanti wohl über tausend Smartphone-Nutzerinnen und -Nutzer; die gesamte Schulanlage sei Wireless erschlossen.
«Wenn so viele Menschen diese Technologie nutzen, finden wir den Widerstand gegen eine Antenne, die es für diese Technologie braucht, schwer nachvollziehbar», sagt Hans Rudolf Stauffacher.
Der Grundeigentümer des Schulareals ist der Kanton Aargau. Die Swisscom bezahlt ihm 8000 Franken pro Jahr für die Platzierung der Antenne auf dem Schulhausdach. «Es ist bestehende und langjährige Usanz des Kantons, dass er seine Immobilien Dienstleistungsanbietern von öffentlichem Interesse gegen Entgelt zur Verfügung stellt.»
Solange die Firma Swisscom als Bauherrin und Betreiberin die gesetzlichen Grenzwerte einhalte, würden vonseiten der Grundeigentümerin keine Vorbehalte bestehen.