Turgi/Untersiggenthal
Hecken schneiden: Der Kompromiss ist wichtig

Wenn es um das Schneiden von Hecken und Sträuchern geht, liegen Gemeinden wie Grundeigentümer im Clinch: Sie müssen einerseits das Baugesetz befolgen und Gehwege sowie Strassen freihalten, andererseits müssen sie den Naturschutz respektieren.

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Wer die Brutzeit der Vögel stört, kann nach Jagdgesetz zu einer Geldstrafe oder gar Gefängnis verurteilt werden. Von April bis August sollten gemäss dem Verband Birdlife Aargau keine massiven Eingriffe in Hecken gemacht werden. Das Abschneiden einzelner herausragender Äste gehe je nach dem in Ordnung.

Trotzdem rufen Gemeinden in der Region ihre Grundeigentümer immer wieder dazu auf, die Hecken zu schneiden – auch im Frühling und im Sommer.

Untersiggenthal etwa veröffentlichte in den Gemeindenachrichten vom 16. und 30. März sowie vom 6. April entsprechende Aufforderungen. «Bis spätestens Mitte April» sollten die Sträucher zurückgeschnitten werden, hiess es dort.

Urs Zumsteg von der Abteilung Bau und Planung in Untersiggenthal erklärt: «Der Aufruf bedeutet auf keinen Fall ein radikales Zurückschneiden von Hecken bis auf den Stock.» Gemeint sei vielmehr ein «schonendes und sanftes Zurückschneiden im Sinne einer normalen Gartenpflege».

Mitte April sei als Termin festgelegt worden, weil die erste Vogelbrut abgeschlossen sei, gleichzeitig seien im Frühling die Pflanzungen bereits gross gewachsen. Die Gemeinden müssen schauen, dass das Baugesetz befolgt werde.

Punkto Naturschutz informiert Untersiggenthal gemäss Urs Zumsteg seine Bewohner regelmässig über die natürliche Pflege von Garten und Bepflanzungen. Die Heckenpflege im öffentlichen Bereich erfolge nur in Absprache mit einer für die Gemeinde zuständigen Ökologin und dem Kanton.

Turgi kooperiert mit Verein

Auch in Turgi sorgt sich die Gemeinde um das Einhalten der Bauvorschriften. Dort wurde die Bevölkerung zuletzt aber nicht im Frühling oder im Sommer zum Heckenschneiden aufgerufen, sondern im Herbst.

Gemäss Sven Schutzbach, Leiter Baudienst in Turgi, sei dies aber ein Zufall. «Wir sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Bevölkerung aufzurufen», sagt er. Deshalb geschehe dies in Turgi nicht periodisch.

Wenn der Gemeinde eine Hecke auffalle, die in die Strasse hinausragt, fordern sie den Grundeigentümer auf, diese innert 30 Tagen zurückzuschneiden. «Das kann auch im Sommer passieren», sagt er.

Die Gemeinde achte aber darauf, einen Kompromiss zu finden zwischen Bauordnung und Naturschutz. Zum Beispiel kann im Sommer nur das Schneiden von einzelnen herausragenden Ästen verlangt werden, für weiteres Stutzen der Hecke kann das Ende der Brutzeit im August abgewartet werden. «Die Gemeinde nimmt dafür Rücksprache mit dem lokalen Natur- und Vogelschutzverein», sagt Sven Schutzbach.

«Der Verein kennt das Jagdgesetz besser als wir — wir dafür das Baugesetz. Gemeinsam finden wir eine Lösung.» Dieser kooperative Umgang mit lokalen Naturschutzvereinen empfiehlt er auch anderen Gemeinden. «Wir haben einen guten Draht zum Verein, der uns gerne und unkompliziert Auskunft gibt. Die Gemeinden sollten mehr mit den Vereinen zusammenarbeiten.» (dvi)