Die jüngste Beschwerde richtet sich nur noch gegen das geplante Hochhaus auf dem Krismerareal.
Ein seit drei Jahre dauernder Rechtsstreit geht in eine neue Phase. Anfänglich bildeten die Perimeter, in denen gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) die Stadt Hochhäuser ermöglichen will, allgemein den Streitpunkt. Bereits bei der öffentlichen Auflage der revidierten BNO gingen Einwendungen bei der Stadt ein. Diese wurden vom Stadtrat allesamt abgelehnt.
Nachdem der Einwohnerrat im Dezember 2013 mit der revidierten BNO auch die Hochhausperimeter beschlossen hatte, reichten einige der Einwender Beschwerde beim Regierungsrat ein. Aus dem bestehenden Hochhaus Stadtturmstrasse 19 waren mehrere Parteien beteiligt.
Die damalige Beschwerde richtete sich gegen das Hochhauskonzept, das die Stadt Baden in den Jahren 2009/2012 durch die Architekten Diener und Diener, Basel, sowie Steinmann, Aarau, erstellen respektive überarbeiten liess. Darin legten diese Konzepte zwei verschiedene Hochhaus-Perimeter fest: Hochhausperimeter 1 bis 55 Meter, 2 bis 70 Meter. Die Beschwerdeführer forderten, dass in der Innenstadt generell auf den Hochhausperimeter 2 (bis 70 Meter /20 Geschosse) verzichtet werden soll. Man befürchtete, es könnte in Baden Nord ein «kleines Manhattan» entstehen. Primär richtete sich die Beschwerde jedoch gegen die Planung des Südhauses (heutiger Standort Velostation) und das geplante Hochhaus auf dem Krismer-Areal (vis-à-vis Stanzerei, neben Merkerareal).
Die Merker Immobilien AG hatte Anfang 2012 ein Vorprojekt für dieses 18-stöckige Hochhaus auf dem Krismer-Areal präsentiert. Die mit dem besagten Perimeter 2 zugelassenen 20 Geschosse wären jedoch nicht ausgenutzt worden. Das Hochhaus wurde von den Architekten Zulauf und Schmidlin als erstes Null-Energie-Hochhaus der Schweiz geplant, mit autoreduziertem Wohnen (beschränkte Parkplatzzahl) sowie mit Alters- und Studentengemeinschaften. Sibylle Hausammann, Verwaltungsratspräsidentin der Merker Liegenschaften AG, sprach von einem «ökologisch und sozial nachhaltigen Vorzeigeobjekt».
Einer der damaligen Beschwerdeführer, der ehemalige Stadtplaner Hans Wanner, forderte eine massvollere, ausgewogenere und kontrollierbare Verdichtung. Er plädierte in einem Interview in dieser Zeitung nicht gegen Hochhäuser, sondern für ein «Regulativ für höhere Bauetn auch in andern Zonen der Innenstadt».
Aufgrund von geplanten Entwicklungen in der Innenstadt (Areal Brauerei Müller, Postareal etc.) nahm die Stadt diese Anregung auf. Mit einer weiteren Revision schuf sie die Kategorie «Höhere Bauten». Gemäss diesem Paragrafen 5a sollen in Ergänzung zum Hochhaus-Paragrafen 5 im Gebiet Haselfeld Bauten mit 11 Stockwerken und maximal 37 Metern Höhe möglich sein. Aufgrund dieser neuen Kategorie konnte die Stadt die Hochhaus-Perimeter bereinigen. So wurde das Südhaus aus dem Perimeter entfernt, zumal dort bereits ein rechtskräftiger Gestaltungsplan besteht.
Die anderen Teile der BNO-Revision wurden vom Kanton genehmigt, bis auf den Hochhaus-Paragrafen, der auf Eis gelegt wurde, denn der Kanton wollte das gesamte Hochhaus-Paket (mit den Höheren Bauten) behandeln. Das Beschwerdeverfahren beim Regierungsrat wurde aufgrund dieses Revisionsverfahrens beim Regierungsrat ebenfalls sistiert. Man versuchte sich am Verhandlungstisch zu einigen. Am 1. September 2015 genehmigte der Einwohnerrat mit einer weiteren BNO-Revision diesen Paragrafen 5a (Kategorie «Höhere Bauten»). Der Regierungsrat behandelte danach den gesamten Paragrafen und hiess ihn gut. Aufgrund der neuen Ausgangslage und der gemachten Änderungen beschlossen sechs der neun Beschwerdeführer, unter ihnen auch Hans Wanner, an dieser Beschwerde nicht mehr festzuhalten. Wanner ist der Ansicht, dass die gemachten Anpassungen in etwa dem entsprechen, was er sich vorgestellt hat. Der Kanton wies danach die verbleibenden Beschwerden in diesem Frühjahr ab.
Zwischen den Beschwerdeführern und der Merker Liegenschaften AG, deren Hochhauspläne griffbereit in der Schublade liegen, liefen weitere Verhandlungen. Dabei ging es nur noch um denjenigen Hochhaus-Perimeter 2, in dem sich das geplante Hochhaus auf dem Krismer-Areal befindet. Seitens der Merker Liegenschaften AG beharrte man zwar nicht auf die volle Ausnützung der möglichen Höhe von 70 Metern. Eine Einigung auf eine Höhenbegrenzung kam dennoch nicht zustande.
In der Zwischenzeit haben noch drei verbleibende Parteien ihre Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Die Beschwerdeführer fordern darin, dass mit der Teilrevision der BNO der Hochhaus-Perimeter, auf dem sich das Merker-Hochhaus befinden würde, aufzuheben sei. Speziell daran ist, dass das Tagblatt-Hochhaus, in dem eine Beschwerdepartei Stockwerkeigentümerschaft ist, sich ebenfalls auf diesem Perimeter befindet.
Das Rechtsverfahren beim Verwaltungsgericht dürfte sicher bis zum Frühjahr dauern. Denn jetzt werden erst die Beschwerde-Antworten geschrieben, danach folgen Replik und Duplik. Was den Inhalt respektive die Begründung der Beschwerde anbetrifft, sei nichts Neues aufgeführt, erklärt Christian Häuptli, der für das Rechtliche zuständige Verwaltungsrat der Merker Liegenschaften AG. Aus seiner Perspektive dürfte auch das Verwaltungsgericht die Beschwerde abweisen. Ausser der weiteren Verzögerung sehe er darum in diesem Vorgehen für niemanden einen Nutzen.