Der Ennetbadener Gemeinderat verunsichert Hundehalter mit einem Merkblatt. Er folgt damit dem Wettinger Beispiel, lässt es aber vorerst bei einer Bitte sein. Hundehalter sollen ihre Hunde vermehrt an die Leine nehmen. Das sorgt für Verwirrung und Ärger.
Mit der alljährlichen Rechnung für die Hundetaxe haben Ennetbadener Hundehalter ein Merkblatt erhalten. Darüber herrscht derzeit etwas Verwirrung. Denn was unter dem Titel «Wichtige Hinweise für alle Hundehalterinnen und Hundehalter» aufgeführt wird, ist der Paragraf 32 und folgende des Polizeireglements vom 1. Januar 2016, wo es um die Hundehaltung geht. Die Areale, wo die Hunde zwingend an die Leine zu nehmen sind, werden diesmal genau den Ennetbadener Örtlichkeiten entsprechend erwähnt. Doch neu heisst es, jedoch nur als Aufforderung und nicht als Ordnungsbefehl, formuliert: «Ebenfalls bitten wir Sie, am Spazierweg über dem Goldwandtunnel, auf dem Verbindungsweg zur Hertenstein-/Goldwandstrasse und auf Wegen entlang von Rebflächen ihre Hunde an der Leine zu führen.
«Wir haben es bewusst vorerst nur als Bitte formuliert», präzisiert Gemeindeschreiber Toni Laube, denn er hat am Vormittag bereits ein erstes Telefon in dieser Sache geführt. Der Gemeinderat will laut Laube nicht so weit gehen wie die Gemeinde Wettingen und über das gesamte Siedlungsgebiet eine generelle Leinenpflicht verhängen. Anstoss zu dieser «Bitte im Polizeireglement» sei eine Eingabe eines Anwohners aus einem betroffenen Gebiet gewesen. Die Leinenpflicht in Wettingen habe den verärgerten Hausbesitzer veranlasst, weil er öfters Hundekot in seinem Garten vorgefunden habe, erklärt Laube.
Die Hundehalter sind über das neue Verbot – wenn auch als Bitte formuliert – verärgert und wollen deswegen an der kommenden Gemeindeversammlung vorstellig werden. Weil eine Minderheit sich nicht achten würde, wenn der Hund sein Geschäft verrichte oder dieses liegen lasse, würden alle andern, die den Kot aufnehmen, mitbestraft, heisst es unter den Hundehaltern. Sie würden damit gezwungen, das Auto zu benutzen, wenn sie ihren Hund von der Leine lassen möchten.
Auch Wanda Baumgartner hat damit Mühe. Die Ennetbadenerin, die täglich mit ihren beiden Hunden spazieren geht, ist selber Hundetrainerin. «Ich sehe dafür keine nachvollziehbaren Gründe, dass die Hunde auf dem Goldwandweg an die Leine müssen.» Die dortigen Wiesen seien die letzten Flächen im Siedlungsgebiet, wo die Hunde auch Mal losrennen können, ohne dass sie jemanden stören.
Für alle, die den Kurs des obligatorischen Sachkundenachweises absolviert haben, müsste klar sein, dass Hunde an Strassen und bei Schulanlagen an die Leine gehören würden, sagt Baumgartner. Das werde schliesslich in den obligatorischen Kursen des Sachkundenachweises vermittelt, ebenso dass der Hundekot aufgenommen werden müsse und dass der Halter den Hund zu sich rufe, wenn er Personen auf dem Spazierweg begegnet.
Ebenfalls per 1. Januar 2016 hat die Gemeinde Wettingen die Leinenpflicht ausgesprochen, gemäss Polizeireglement zwingend über das ganze Siedlungsgebiet. Dagegen wehrt sich eine IG Hundehalter mit einer Eingabe. Laut dem Wettinger Gemeindeschreiber Urs Blickensdorfer ist noch kein Entscheid gefällt worden. «Wir werden uns mit den Vertretern der IG demnächst zusammensetzen und danach entscheiden», sagt Blickensdorfer.