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Das Bezirksgericht Baden verhängt bedingte Geldstrafen und Bussen für ein Ehepaar, das seinen Tieren durch Vernachlässigung grosses Leid zugefügt hat.
Vor einem knappen Jahr hatte «Betsy» (alle Namen geändert) ihr rechtes Vorderbein verloren. «Wäre das Bein nicht amputiert worden, wäre die Hündin bei lebendigem Leibe verfault», so steht es in einer Anklageschrift, welche die Grundlage bildete für eine Verhandlung vor Bezirksgericht Baden.
Nicht nur dieser eine Satz, sondern drei eng beschriebene Seiten, in denen die Anklagen wegen Tierquälerei, Vernachlässigung und mehrfache Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz begründet sind, lösen beim Leser blankes Entsetzen und Unglauben aus.
Ein Ehepaar – Silke (42) und Ralf (39) – war 2012 mit seinen zwei Katzen aus Deutschland in die Region Baden gezogen. Hier hatten sich mit «Betsy» und «Gioia» zwei Shih-Tzu-Hündinnen dazugesellt. Bis zu 27 Zentimeter gross und zwischen 4,5 und 7,5 Kilo schwer, haben die Shih-Tzus lange Haare mit reichlich Unterwolle. Entsprechend intensiv ist ihre Pflege, nimmt ihr Halter seine Verantwortung wahr.
Nachdem Silke Ende Oktober letzten Jahres mit einer ihrer Katzen den Tierarzt aufsuchte, hatten bei diesem die Alarmglocken geklingelt und er hatte umgehend Meldung beim kantonalen Veterinäramt erstattet. Das Protokoll der Kontrolle in der Wohnung des Ehepaars liest sich wie ein Kapitel aus einem Horrorroman:
«Beim Betreten der Wohnung schlug den Beamten ein beissender Gestank nach Fäkalien entgegen . . . Das Fell beider Hunde war grösstenteils derart verfilzt und verdreckt, dass die Pfoten nicht mehr sichtbar waren . . . Die Krallen waren extrem zu lang, beide Tiere hatten zu wenig Muskeln, mehrere ihrer Zähne waren locker und vereitert . . . Eine der Katzen hatte über dem rechten Auge einen deutlich erkennbaren Tumor, die andere ein massiv verfilztes Fell sowie – durch eingewachsene Krallen – zum Teil hochgradig angeschwollene und eiternde Fussballen . . .»
Die Hunde konnten gerettet werden, die Katzen mussten eingeschläfert werden.
So etwas wie auf den dokumentierenden Fotos habe er noch nie gesehen, sagte der sichtlich betroffene Einzelrichter Daniel Peyer. Die Fragen, warum und wie es zu diesen schrecklichen Zuständen gekommen war, konnten oder wollten Silke und Ralf nicht beantworten.
Wie abwesend sassen sie vor dem Richter. Wortkarg und nur widerwillig gaben sie Antwort auf dessen Fragen. Meist zuckten sie nur die Schultern. Ralf – schlank, Trainerhose, weisses Kapuzenshirt, Brille und fast kahlrasiert – sagte, er sei mit den Hunden frühmorgens ein bisschen spazieren gegangen, dann aber den ganzen Tag bei der Arbeit gewesen.
Silke – stämmig, Jeans, blaues Kapuzenshirt, blondes Haar, sauber, aber ungepflegt – sagte, sie sei länger krank gewesen. Darum habe sie nicht wie üblich zweimal im Monat ihre Schwester in Deutschland besuchen können: «Dort hatten die Hunde freien Auslauf im Garten», war der längste Satz aus Silkes Mund.
Silke ist Hausfrau, Ralf hat vor kurzem unverschuldet seine Arbeit verloren. Bei ihr als Halterin der beiden Hunde gesellten sich zwei zusätzliche Anklagepunkte, weil sie «Betsy» und «Gioia» weder vorschriftsgemäss bei der Heimtierbank ANIS angemeldet, noch ab 2014 die Hundetaxe bezahlt hatte.
Gemäss Antrag des Staatsanwaltes sollten die Beschuldigten zu bedingten Geldstrafen von 300 Tagessätzen à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt werden, insgesamt also 15'000 Franken. Silke sollte zudem eine Busse von 4000 Franken, Ralf eine von 3000 Franken zahlen.
Bezirksrichter Peyer qualifizierte die Taten als eventualvorsätzlich und reduzierte die geforderten Geldstrafen angesichts der finanziellen Lage der beiden Beschuldigten bei Ralf auf 6000 und bei Silke auf 7200 Franken. «Da sie strafrechtlich gesehen Ersttäter sind, kann die Strafe bedingt ausgesprochen werden», erklärte er. Silke muss 1800 Franken Busse bezahlen, Ralf 1200 Franken, zudem gehen die Verfahrenskosten zulasten der beiden.
«Es ist eine traurige Geschichte. Sie haben ihren Katzen und Hunden sehr grosses Leid zugefügt. Sollten Sie je wieder Tiere anschaffen, vergessen Sie nicht, dass auch sie Lebewesen mit Bedürfnissen sind», schloss Daniel Peyer.