Hunde
Hundegesetz soll die Schlupflöcher schliessen

Seit 2006 müssen Hunde mit Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Und: Seit Oktober 2010 ist die Übergangsfrist für den obligatorischen Sachkundenachweis vorbei. Doch: Wer kontrolliert, was per Gesetz verordnet ist?

Roman Huber
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Der Sachkundenachweis (SKN) ist im Nachgang des tödlichen Beissvorfalls in Oberglatt von der Politik initiiert worden. Die obligatorische Kurspflicht für Neuhalter und bei Hundekauf dient zum Schutz des Menschen vor Hunden wie auch zum Schutz des Hundes vor Menschen bzw. nicht angemessener Haltung oder Erziehungsmethode. Susanne Bandi, im Bundesamt für Veterinärwesen zuständig für «Tiere richtig halten», hofft, dass sich die Kurspflicht auch in der Hundebissstatistik positiv niederschlagen wird. Ein direkter Effekt sei zwar noch nicht messbar.

Aktuelle Zahlen darüber, wie vie-le Hundehalter den Sachkundenachweis inzwischen absolviert haben, kann Bandi keine ausweisen. Der Sachkundenachweis wird den Absolventinnen und Absolventen ausgestellt und geht im Doppel an die Ausbildungsstätten der SKN-Trainer. Der Vollzug des Ausbildungsobligatoriums liegt allerdings bei den Kantonen. Und diese, so Susanne Bandi, würden es unterschiedlich handhaben. Im Kanton Neuenburg herrscht eine strenge Kontrolle, andernorts ist diese large. Laut der Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel bestehen für die Gemeinden im Kanton Zürich klare Anweisungen; ihnen obliegt auch die Kontrolle der Ausbildung insbesondere mittlerer und grosser Hunde (ab 14 Kilogramm).

Einige Gemeinden kontrollieren - andere nicht wirklich

Im Kanton Aargau wird zurzeit noch die Eigenverantwortung grossgeschrieben. Den Gemeinden ist freigestellt, ob sie den Sachkundenachweis bei der Erhebung der Hundesteuer kontrollieren. Wie Kantonstierärztin Erika Wunderlin bestätigt, wird der SKN primär dann überprüft, wenn dem Veterinärdienst Meldungen über einen Beissvorfall, aggressives Verhalten oder einen Tierschutzverstoss vorliegen.

Entsprechend unterschiedlich ist in den aargauischen Gemeinden die Kontrollpraxis. Einige Gemeinden kontrollieren nicht, andere nehmen es sogar ganz genau und mahnen säumige Halter an die Kurspflicht.

Zugang zur Datenbank Anis

Mit dem neuen Hundegesetz – das allerdings noch vor das Stimmvolk kommt – werden die Gemeinden per 1. Januar 2012 in Pflicht genommen. Ihnen wird es dann obliegen, zu prüfen, ob die Halter in der Gemeinde ihre SKN-Pflicht gemäss Gesetz erfüllen. Das fällt nicht schwer, weil die Gemeinden Zugang zur Datenbank Anis erhalten, wo alle Hunde samt Halter in der Schweiz registriert sind.

Positive Nebenerscheinung: Für die Gemeinden eröffnet sich damit dank Anis die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die Hundehalter in der Gemeinde auch ihre Hundesteuer entrichten; umgekehrt wird mit der Abgabe der Hundemarke überprüft, ob der Hund gechipt und in der Datenbank registriert ist. So wird jedenfalls ein weiteres Schlupfloch für säumige Hundehalter geschlossen.