«Ich bin erleichtert, dass der Vorfall keine finanziellen Folgen hat»

Shoppi Tivoli kassiert Rüffel vom Kanton – Geschäftsführer Patrick Stäuble muss das Schutzkonzept des Einkaufszentrums anpassen.

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Kantonsärztin Yvonne Hummel und Shoppi Tivoli-Geschäftsführer Patrick Stäuble haben sich am Dienstag zum angekündigten Debriefing getroffen – mit dabei auch Regierungsrat Jean-Pierre Gallati. Am Wochenende hatte das Shoppi Tivoli mit verschiedenen Aktivitäten und einem Sonntagsverkauf seinen 50. Geburtstag gefeiert. Vom Anlass in Spreitenbach bleiben vor allem die Bilder des Menschengetümmels in Erinnerung, als am Samstagabend Lösli aus einer riesigen Tischbombe die Menge die Corona-Regeln vergessen liessen. In sozialen Medien und Online-Kommentarspalten wurde der Ruf nach Konsequenzen für die Organisatoren laut und der Kantonsärztliche Dienst schaltete sich ein.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe müssen über ein Schutzkonzept verfügen und die Massnahmen entsprechend korrekt umsetzen. Diese Schutzkonzepte müssen aber nicht vorgängig beim Kanton eingereicht werden, sofern es sich nicht um eine Grossveranstaltung mit mehr als 1000 Personen handelt. Im Vorfeld des Debriefings musste Patrick Stäuble die bestehenden Schutzkonzepte zur Überprüfung einreichen: Einerseits das allgemein geltende, welches das Shoppi Tivoli für das ganze Einkaufszentrum benötigt, andererseits auch das Jubiläums-Schutzkonzept, das zum Beispiel Aktivitäten wie die Tischbombe umfasst.

Das Departement für Gesundheit und Soziales kommt nach der Prüfung zum Schluss, dass weder das eine noch das andere eine unerwartete Ansammlung von Personen abdecke. Die Kantonsärztin habe im Gespräch klargemacht, dass sie in der aktuellen Situation mehr proaktives Engagement erwarte, um Ausbrüche, die Gesundheitssystem und Contact Tracing belasten würden, zu verhindern. Deshalb müsse das allgemein geltende Schutzkonzept angepasst und danach noch einmal durch den Kantonsärztlichen Dienst überprüft werden. Dass er dieses Konzept, sobald es angepasst ist, nun ausnahmsweise einreichen muss, sieht Stäuble als Vorteil: «Vor allem in Hinblick auf die verschärften Bestimmungen, die der Bund am Mittwoch verkünden wird.» Normalerweise fordert der Kantonsärztliche Dienst nur dann Schutzkonzepte zur Überprüfung, wenn es in einem Betrieb zu mehreren Corona-Ansteckungen gekommen sei, sagt Kantonsärztin Yvonne Hummel auf Anfrage. Der Kanton sei im Fall Shoppi Tivoli vor allem wegen der Medienberichte tätig geworden. Denn: «Im Shoppi wurde nicht ausgeprägt gegen bestehende Vorgaben verstossen», sagt sie. Im Gegenteil: «Grundsätzlich hat das Shoppi Tivoli sehr viel richtig gemacht».

In einem Einkaufszentrum mit öffentlichen Innenräumen gilt eine allgemeine Maskenpflicht, die grossmehrheitlich eingehalten worden sei. Das sehe man auch auf den Bildern. «Auch wurden Personen, die keine Masken getragen haben, vom Sicherheitspersonal des Shoppi Tivoli vom Areal verwiesen.» Die kantonalen und nationalen Vorgaben seien von den Organisatoren eingehalten worden, im allgemein geltenden wie auch im Jubiläums-Schutzkonzept. Betreffend der unerwarteten Ansammlung gibt es in einem Einkaufszentrum aber auch keine klaren Vorgaben – weder vom Bund noch vom Kanton: «Darüber kann man diskutieren. Das hätte man sicher besser berücksichtigen können», so Hummel. Über ein allfälliges Strafverfahren entscheide aber nicht der Kantonsärztliche Dienst, sondern die Strafbehörde.

Stäuble bedauert, dass dieser eine Punkt nicht im Schutzkonzept zu finden war: «Damit haben wir nicht gerechnet, deshalb wurde er nicht erwähnt.» Er ist nun erleichtert, dass der Vorfall keine finanziellen Folgen für das Einkaufszentrum haben wird.

Extrahinweis in den Gemeindenachrichten

Am Montag waren die Feierlichkeiten zum 50. Geburtstag des Shoppi Tivoli auch im Spreitenbacher Gemeinderat Thema. Dies aber, weil er der Ansicht ist, dass die Bewilligung für den Sonntagsverkauf fehlt. In den am Dienstag verschickten Gemeindenachrichten wurde nun extra ein Hinweis platziert: «Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Spreitenbach sind Veranstaltungen, die durch übermässige Immissionen, Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder zusätzliches Verkehrsaufkommen das Wohlergehen der Bevölkerung stören könnten, bewilligungspflichtig.» Verstösse würden gemäss den Vorgaben des Gemeindegesetzes gebüsst. Wer das Polizeireglement konsultiert, findet unter «Durchführung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ohne gemeinderätliche Bewilligung» einen Bussbetrag von 200 Franken. Darauf angesprochen sagt Mötteli, die Gemeinde hätte die Kompetenz, eine Busse bis 2000 Franken auszusprechen. Was an der Gemeinderatssitzung aber beschlossen wurde, dazu schweigt er: «Ich werde nichts kommunizieren, solange wir nicht mit den Betroffenen selbst gesprochen haben». (cla)