Baden
«Ich bring dich um»: Gericht schickt 20-Jährigen für 4 Jahre ins Gefängnis

Ein 19-Jähriger bedrohte einen Jugendlichen mit dem Messer, weil er sich vom Lachen seines Opfers provoziert fühlte. Das Bezirksgericht verurteilt ihn zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

Sabina Galbiati
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Der junge Kosovare fühlte sich provoziert zückt ein Messer und richtet es gegen sein Opfer. (Symbolbild)

Der junge Kosovare fühlte sich provoziert zückt ein Messer und richtet es gegen sein Opfer. (Symbolbild)

Symbolbild/Keystone

Es ist kurz nach 21 Uhr am 28. September 2012. In der Nähe des Busbahnhofs witzeln drei Jugendliche miteinander. Sie lachen.

Der damals 19-jährige Kosovare steht mit seinen Freunden in der Nähe. Er fühlt sich vom Lachen provoziert, versperrt einem der drei Jugendlichen den Weg. Dieser wehrt sich nicht, versucht zu beruhigen.

Doch der Provozierte zückt ein Messer und richtet es gegen sein Opfer. Er packt den jungen Mann, dreht ihn mit dem Rücken zu sich und nimmt ihn mit dem rechten Arm in den Schwitzkasten. Er hält ihm das Messer an den Hals.

Wie nahe, ist beim Prozess im Bezirksgericht Baden diese Woche nicht mehr rekonstruierbar. Weder Opfer noch Zeugen können sich genau erinnern. Der Angeklagte streitet vor dem Gericht ab, dem Jugendlichen mit den Worten gedroht zu haben, «ich stech dich ab» oder «ich bring dich um».

Schwerwiegendster Anklagepunkt: Gefährdung des Lebens. Damals blieb es bei einer kleinen Schnittwunde am Schlüsselbein. Vor Gericht sagt der Angeklagte: Was er getan habe, tue im Leid. «Jetzt würde ich anders reagieren, aber damals liess ich mich provozieren. Ich dachte, sie äffen mich nach.»

Die Liste mit den Anklagepunkten ist lang: Zusammen mit Freunden raubte er vor und nach dem Übergriff auf den jungen Mann Jugendliche aus. Kommt hinzu, dass ihn das Bezirksgericht Zurzach 2011 bereits zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte wegen verschiedener Delikte.

Er werde sich bessern, verspricht er. Doch der klagende Staatsanwalt weist das Gericht darauf hin, dass er den Angeklagten nach der Untersuchungshaft gewarnt habe. Er dürfe sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Schon im März 2013 raubt der Beschuldigte wieder Jugendliche aus. Er kommt erneut in Untersuchungshaft.

Unbelehrbar und unglaubwürdig

Die Bezirksrichterinnen und -richter liessen nicht mit sich kuscheln: Weder glaubten sie den Beteuerungen des Angeklagten, er werde sich bessern, noch hielten sie ihn für belehrbar.

Zu viel sei passiert. Sie verurteilten den Täter zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von 300 Franken.

Weil der junge Mann zwar seit seinem dritten Lebensjahr in der Schweiz lebt, aber nicht eingebürgert ist, muss er nach seiner Haft mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit zurück in den Kosovo.