Baden
«Ich hatte den Teufel im Nacken» – Flucht vor der Polizei wird sündhaft teuer

Nachdem er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei quer durch Wettingen lieferte, muss ein 22-jähriger über 14‘000 Franken zahlen und ist damit noch glimpflich davon gekommen.

Rosmarie Mehlin
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Mit teils mehr als 30 Stundenkilometer zu viel auf dem Tach raste der Flüchtende durch Wettingen. (Symbolbild)

Mit teils mehr als 30 Stundenkilometer zu viel auf dem Tach raste der Flüchtende durch Wettingen. (Symbolbild)

Keystone

Er habe Angst gehabt, am ganzen Körper gezittert, sagt Yusuf. Und „ich hatte den Teufel im Nacken." Genau genommen war es allerdings nicht der Leibhaftige, sondern die Polizei, vor der Yusuf an einem Dienstag im Februar dieses Jahres mit dem Auto die Flucht ergriffen hatte.

Es war mittags um 13.45 Uhr in Wettingen, als der 22-jährige von einer Patrouille beim Überfahren eines Rotlichts ertappt worden war. Die Beamten waren ihm gefolgt, Yusuf hatte kurz angehalten, dann aber Gas gegeben. Mit 15, 20, ja bis zu 30 Stundenkilometern über der erlaubten Limite war er kreuz und quer durch Wettingen gebraust - vorbei an Baustellen, über eine Sperrfläche, ungebremst über ein weiteres Rotlicht sowie über ein Stop-Signal.

Die Strassen waren nass, es war kalt und leichter Schnee fiel. Schliesslich siegte die Einsicht über den Teufel, Yusuf hielt an und stellte sich der Obrigkeit. Diese fand im Auto knapp 10 Gramm Marihuana, aber keinen Fahrausweis auf den Namen Yusuf. Den hatte das Strassenverkehrsamt im Dezember 2011 auf Probe annulliert gehabt.

Täglich einen Joint

Yusuf wurde einer ganzen Reihe von Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach der Verfolgungsjagd in Wettingen hatte die Polizei bei ihm daheim über 2 Kilo Marihuana sichergestellt. Unumwunden hatte der Bursche zugegeben, dass er jeden Tag ein Gramm konsumiert und auch Handel mit dem Stoff betrieben habe. „Seit dem Vorfall habe ich nun aber keinen einzigen Joint mehr angerührt", versicherte er Einzelrichterin Gabriela Fehr.

Yusuf ist einschlägig vorbestraft, hat eine abgeschlossene Lehre in der Tasche, doch keinen Job in seiner Branche gefunden. Eine Arbeit hat er aber, verdient rund 3900 Franken im Monat. 1000 Stutz davon gibt er Mutter, bei der er wohnt, ab. Was passiert sei, tue ihm leid, betont er eins übers andere Mal: „Durch den Kopf ist mir damals nicht viel gegangen. Aber ich habe immer geschaut, dass ich keine Menschen gefährdete."

Eine Weiterbildung auf dem angestammten Beruf und die wieder Autoprüfung machen, nennt er als Zukunftspläne. „Ich war ja, bevor es passiert war, schon beim Verkehrspsychologen und hatte wieder einen Lernfahrausweis in Aussicht. Habe dafür viel Geld in die Hand genommen. Aber es hat ja nichts genützt."

Zweimal Glück gehabt

Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 30 Franken beantragt, was einer einjährigen Haftstrafe entspricht. Der Verteidiger war sich bewusst, dass es sinnlos wäre, für eine bedingte Strafe zu plädieren, machte sich aber für eine mildere Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken stark.

Richterin Fehr sprach Yusuf vom Vorwurf frei, dass er beim Überholen während seiner Flucht durch Wettingen auch mal den Gegenverkehr behindert hatte - was der Beklagte glaubhaft bestritten hatte. Sie verurteilte den 22-jährigen zu einer teilbedingten Geldstrafe von 27‘200 Franken - 340 Tagessätze à - angesichts seines Verdienstes - 80 Franken.

Konkret habe Yusuf zwar niemanden gefährdet, abstrakt aber eine stark erhöhte Gefahr geschaffen gehabt: „Sie hatten grosses Glück, dass heute hier nicht wegen schwerer Körperverletzung oder gar Tötung verhandelt werden muss."

Glück habe Yusuf auch, dass er mit einer Geldstrafe davonkomme und nicht ins Gefängnis müsse. „Ich habe auch lange überlegt, ob ich die ganze Strafe unbedingt aussprechen soll", so Gabriela Fehr. Die Hälfte ist nun unbedingt mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Doch 13‘600 Franken plus 400 Franken Busse, plus Verfahrenskosten muss Yusuf dem Staat blechen. Wahrlich - der Teufel hat ihn schlecht beraten.