Neuenhof
IG reicht Beschwerde beim Kanton ein – wegen «Durcheinander an Gmeind»

Die IG «wohnliches Neuenhof» hat beim Kanton eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Sie will unter anderem, dass im Rahmen der BNO-Gesamtrevision nochmals über die Umzonung «Härdli» abgestimmt wird.

Martin Rupf
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Aufnahme aus dem Heissluftballon: Das Gebiet Härdli (rechts des Seils) soll in eine Zone «Wohnen und Gewerbe» umgezont werden.

Aufnahme aus dem Heissluftballon: Das Gebiet Härdli (rechts des Seils) soll in eine Zone «Wohnen und Gewerbe» umgezont werden.

Franz Killer

Es war eine denkwürdige Gemeindeversammlung vor zwei Monaten: Rund 400 Neuenhofer hatten über die Gesamtrevision der BNO zu befinden. Gross war die Erleichterung beim Gemeinderat, als die Revision – abgesehen von zwei, drei Abänderungsanträgen – deutliche Zustimmung fand. Insbesondere scheitere die opponierende IG «wohnliches Neuenhof» mit ihrem Antrag, auf die Umzonung des Härdli von einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in eine Wohn- und Gewerbezone sei zu verzichten. Aufgrund der teilweise unübersichtlichen Versammlung stellte IG-Mitglied Werner Füllemann aber bereits kurz nach der ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Aussicht: «Wir schliessen eine Aufsichtsbeschwerde nicht aus.»

Den Worten hat die IG Taten folgen lassen, wie den Gemeindenachrichten zu entnehmen ist. «Aufgrund des zum Teil grossen Durcheinanders wussten viele Anwesenden bei den Abstimmungen und Abänderungsanträgen nicht mehr, worüber sie eigentlich abstimmen sollten», sagt Füllemann, der die Beschwerde zusammen mit vier Mitunterzeichnenden Anfang April beim Kanton eingereicht hat. Dies sei ihnen im Nachgang zur Versammlung von vielen enttäuschten Stimmbürgern bestätigt worden. «Nicht wenige waren verärgert über die Versammlungsführung und haben diese als chaotisch bezeichnet.» Einige Stimmbürger hätten die IG ermutigt, etwas dagegen zu unternehmen.

Kritik an Susanne Voser

Darum geht es konkret: Die IG stellte an der Gmeind insgesamt vier Abänderungsanträge; davon kamen zwei durch. Bei den Sonderbestimmungen über die Hochhäuser und bei den kleinen Grenzabständen muss der Gemeinderat nochmals über die Bücher. Beim «Härdli» standen dem gemeinderätlichen Antrag zwei Abänderungsanträge der IG gegenüber. «Darüber hätte nach dem Eventualprinzip einzeln abgestimmt und über die obsiegende Variante eine Hauptabstimmung durchgeführt werden müssen», sagt Füllemann. Es gehe überhaupt nicht um Zwängerei: «Trotz unseres Hinweises während der Versammlung an Frau Gemeindeammann Susanne Voser hat sie entschieden, auf die Hauptabstimmung zu verzichten. Das erachten wir als gravierenden Fehler.» Zudem seien die beiden Abänderungsanträge zum Teil mit falschen Titeln versehen gewesen. Auch habe Susanne Voser teilweise die Anträge – entgegen ihrer eigenen Forderung auf präzis formulierte Anträge – neu interpretiert, indem sie fragte «wollen Sie dem Antrag des Gemeinderates folgen?» Füllemann ist überzeugt: «Wären die Abstimmungen sauber gelaufen, wären die Abstimmungsresultate wahrscheinlich anders ausgefallen.» Aus diesem Grund seien die beiden Anträge an der nächsten Gmeind nochmals zu behandeln. Ebenso der vierte Abänderungsantrag betreffend Arealüberbauungen, der es gar nicht erst bis zur Abstimmung schaffte. «Da sind wir sicher auch etwas mitschuldig, weil wir zu wenig darauf beharrt haben, dass dieser Abänderungsantrag auch wirklich behandelt wird.

Am 24. April hat der Gemeinderat dem Kanton eine Stellungnahme eingereicht. Er beantragt, die Aufsichtsbeschwerde vollumfänglich abzuweisen. Offen bleibt, was Susanne Voser zu den Vorwürfen bezüglich der Versammlungsleitung sagt. Für eine Stellungnahme war sie nicht erreichbar. Direkt nach der aussordentlichen Gmeind Mitte März sagte sie zum Umstand, dass es an der Gmeind zuweilen etwas hektisch und unübersichtlich zu- und herging: «Eine Gesamtrevision kommt nur alle 15 bis 20 Jahre an eine Gemeindeversammlung; die Materie war komplex.»

Aufgrund der Beschwerde sind die Beschlüsse der Gesamtrevision Nutzungsplanung noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Laut Auskunft von Martin Süess, Leiter Rechtsdienst beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, dürfte es maximal vier Monate dauern, bis ein Entscheid des Kantons vorliegt.

So oder so muss der Gemeinderat die im März angenommenen Abänderungsanträge – nebst den Hochhäusern und den Grenzabständen geht es auch noch um die Umzonung «Bifang» – dem Stimmvolk nochmals vorlegen. Wann dies der Fall sein wird, ist noch offen. «Es stellt sich die Frage, ob der bestehende Gemeinderat dieses Geschäft zu Ende führen soll oder es dann Sache des allenfalls ab dem Herbst neu zusammengesetzten Gemeinderats ist», sagte Voser vor rund zwei Monaten.