Startseite
Aargau
Baden
Der Badener Stadtrat ist erfolgreich mit einer Beschwerde gegen die Aargauer Regierung vorgegangen: Auf der Gstühl-Kreuzung soll eine Radarfalle aufgestellt werden dürfen. Das hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden. Es kippt damit einen Beschluss des Regierungsrates.
Enttäuscht vom Urteil ist Martin Keller, SVP-Grossrat aus Obersiggenthal. Er hatte eine Motion eingereicht, mit der er Radarfallen auf Kantonsstrassen verhindern wollte. Er will sich noch nicht geschlagen geben: «Ich hoffe, dass der Regierungsrat den Fall ans Bundesgericht weiterzieht. Wenn nicht, werde ich wahrscheinlich einen neuen Vorstoss einreichen. Meine Forderung: Die gesetzliche Grundlage muss so angepasst werden, dass wieder die Kantonspolizei für die Verkehrssicherheit auf den Kantonsstrassen zuständig ist und nicht die Gemeinden.»
Keller sagt, der Stadt Baden gehe es nur ums Geld – rund 450'000 Franken soll der Blitzer der Stadt jährlich einbringen. Der Badener Stadtrat und Sicherheitsvorsteher Matthias Gotter (CVP) freut sich über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. «Es geht uns um die Sicherheit.» Ob der Stadtrat an weiteren Stellen Blitzkästen installieren wolle, stehe noch nicht fest: «Wir beurteilen die Sicherheitslage immer wieder neu.»
Fix installierte Radaranlagen gab es im Kanton Aargau bisher keine. Das könnte sich nach dem Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ändern: Das Gericht kam gemäss Mitteilung vom Mittwoch zum Schluss, dass die von der Stadt Baden geplante «stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage» bei der Gstühl-Kreuzung zu bewilligen sei. Ausschlaggebend war für das Gericht, dass es grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde sei, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Der Regierungsrat hatte sich vor rund einem Jahr gegen einen Blitzkasten ausgesprochen. Gegen diesen Entscheid reichte die Stadt Baden Beschwerde ein. Sie plant bei der Kreuzung neben dem AZ-Hochhaus einen Blitzkasten sowohl zur Rotlicht- als auch zur Geschwindigkeitskontrolle.
Es bestehe ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, die Gefahrenstelle mittels einer stationären Überwachungsanlage sicherer zu gestalten, argumentiert das Verwaltungsgericht. Der Knoten Gstühl sei stark befahren, und in der Vergangenheit seien Geschwindigkeitsübertretungen sowie zahlreiche, zum Teil massive Rotlichtübertretungen festgestellt worden.
Sowohl der Stadtrat als auch der Einwohnerrat von Baden sprachen sich bereits vor drei Jahren für eine Radaranlage aus. Das Problem: Es handelt sich bei der Bruggerstrasse um eine Kantonsstrasse, und auch die Lichtsignalanlage, an der der Blitzer befestigt werden soll, gehört dem Kanton. Das Verwaltungsgericht qualifizierte diese Nutzung der Lichtsignalanlage und Signalträger nun nicht mehr als «schlichten Gemeingebrauch», sondern als darüber hinausgehende Nutzung. Hierfür ist nach der Baugesetzgebung eine Bewilligung nötig. Im Gegensatz zum Regierungsrat bejahte das Verwaltungsgericht die entsprechenden Voraussetzungen, da eine dauerhafte Kontrolle auf andere Weise als mit einer stationären Überwachungsanlage – etwa mit einer mobilen Kontrolle – nicht oder nur unter unverhältnismässig hohen Kosten möglich sei. Schwerwiegende Nachteile für die Strasse oder den Verkehr durch die Nutzung der Signalträger und der Lichtsignalanlage gebe es keine.
Das Verwaltungsgericht argumentierte weiter, es obliege der Stadt Baden und nicht dem Kanton, die lokale Verkehrslage beim Knoten «Gstühl» einzuschätzen und die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn gemäss der aargauischen Gesetzgebung seien die Gemeinden für die lokale Sicherheit und damit namentlich auch für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs auf dem Gemeindegebiet zuständig, ausgenommen Kantonsstrassen ausserorts. Ihnen komme in diesem Bereich Gemeindeautonomie zu. Diese Autonomie könne auch die Stadt Baden beanspruchen.