Das Kino Linde soll zukünftig als Kulturlokal genützt werden. Das passt den Nachbarn nicht. Sie haben beim Kanton Beschwerde eingereicht - ohne Erfolg. Nun wollen die Beschwerdeführer weiter vor Verwaltungsgericht ziehen.
Im Kino Linde bleibt es bis auf weiteres still. Marco Gilardoni, der mit Roli Isler und der Talk2us GmbH den Saal als Kultur- und Eventlokal betreiben möchte, muss sich gedulden. Das auch zum Missfallen der Cityland CLA AG, der Eigentümerin, die das Gebäude vermieten möchte. «Die Verzögerung müssen wir leider hinnehmen», sagt Gilardoni. Er ist überzeugt, dass das Bedürfnis für einen Kulturraum an diesem Ort vorhanden sei. Der Betrieb werde nun aber kaum vor August 2012 gestartet.
Weitere Immissionen befürchtet
Nachdem der Stadtrat die Einwendungen abgelehnt und die Bewilligung für die Umnutzung des ehemaligen Kinos erteilt hatte, gelangten die Hotel Hochhaus Linde AG als direkte Nachbarin und weitere Beschwerdeführende ans Departement Bau Verkehr Umwelt (BVU). Die Beschwerde wurde mit der zusätzlichen Lärmbelastung begründet, die im Vorstadtgebiet mit den andern Lokalen und dem hohen Verkehrsaufkommen gross genug sei und den Hotelbetrieb beeinträchtige.
Das Betriebskonzept sieht im Kinosaal eine Kulturbühne für Theater, Comedy, Jazz-, Klassik- und Blueskonzerte, Produktpräsentationen, Modeschauen, Konferenzen, Schulvorstellungen etc. vor. Die Talk2us will als Trägerschaft agieren und das Kino Linde weitervermieten. Grundsätzlich soll der Betrieb bis 24 Uhr begrenzt werden – Verlängerungsgesuche nicht ausgeschlossen.
Die beiden Parteien sind zu weit entfernt, als dass sie sich einigen konnten. Die Beschwerdeführer befürchten übermässigen Lärm und erhöhte Nachtruhestörung. Bereits bei einem früheren Umnutzungsgesuch für einen Kultur- und Eventbetrieb wiesen die Nachbarn auf die missliche Situation an diesem Ort hin in Sachen Nacht- und Verkehrslärm, Littering, Verrichten der Notdurft bei Privatliegenschaften und andere Unannehmlichkeiten.
Der Beschwerde eine Abfuhr erteilt
In der Beschwerde wurde zudem der Mangel an Toiletten im Kino Linde erwähnt. Es wird befürchtet, dass die WC-Anlagen der Linde für das Verrichten der Geschäfte aufgesucht werde oder dass dies im Freien auf dem Areal geschehe.
Das Departement wies die Beschwerde ab und stützte weitgehend die Meinung des Stadtrates. Das Vorhaben sei zonenkonform, auch was die Lärmbelastung angehe. Die Anlässe im Saal würden sich diesbezüglich kaum störend auswirken; wäre das dennoch der Fall, müssten nachträglich schalldämmende Massnahmen zwischen Foyer und Hotel vorgenommen werden. Dass Pausen und Aufenthalt auf dem Vorplatz mit Lärm verbunden seien, wird einerseits nicht in Abrede gestellt. Andererseits wird seitens des BVU erwähnt, dass die Linde im Sommer auch eine Gartenwirtschaft betreibe.
Entgegen den Beschwerdeführern kommt das Departement zum Schluss, dass auch Sekundärimmissionen (Publikumsverkehr, Wegfahrt etc.) die Schwelle des Zumutbaren nicht überschreiten würden. Die gemachten Auflagen wie Sicherheitskonzept, Regelung für Anlieferung und Betrieb allgemein würden ausreichen. Wie weit zusätzlich störende Immissionen stattfinden werden, ist zurzeit zwar ungewiss und kann sich erst mit dem Betrieb zeigen.
Die beschwerdeführende Partei – von der niemand persönlich zum laufenden Verfahren Stellung nehmen wollte – hat den Entscheid des BVU ans Verwaltungsgericht weitergezogen. In rund acht Monaten wird man mit einem Urteil rechnen können.