Ein 22-Jähriger soll eine 21-Jährige während sie schlief missbraucht haben. Doch das Bezirksgericht hat den jungen Mann vom Vorwurf der Schändung freigesprochen. Die junge Frau habe den Schlaf nur vorgetäuscht.
Lukas und Larissa (Namen geändert) hatten sich beim Networking kennengelernt. Nach einigen Wochen hatten sie persönlich zu verkehren begonnen, was auch bald geschlechtlich wurde. Dies war Anfang September 2011. Ende November beendete Larissa das Verhältnis per SMS.
Ein rundes Jahr nach dem Ende der Freundschaft mit Lukas hatte Larissa bei der Polizei Anzeige erstattet: In der Nacht vom 5. auf den 6. November 2011 habe er mit ihr intim werden wollen. Sie habe abgelehnt und sich schlafen gelegt. Später sei sie aufgewacht, da sei Lukas auf ihr gelegen, habe sie gestreichelt und geküsst.
Um abzuwarten, was weiter passiere, habe sie sich schlafend gestellt, da sei Lukas in sie gedrungen. So steht es in der Anklageschrift, in der Lukas der Schändung beschuldigt wurde. Vor Bezirksgericht Baden, wo der Fall verhandelt wurde, machte die 21-jährige Larissa, eine schmale, blasse Brünette, ihre Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Der um ein Jahr ältere Lukas, ein unscheinbarer Bursche in verwaschenem T-Shirt, erinnerte sich an nichts. Er sagte, dass er immer abends und nie nachts Sex zu haben pflege. Mit Larissa sei das «so einmal alle ein bis zwei Wochen» der Fall gewesen. Lukas, der in einer Lehre steckt, wirkte unbeteiligt: «Ich wusste gar nicht, wieso ich angezeigt worden war.»
In seinem Plädoyer erwähnte der Staatsanwalt, dass Larissa nach jener Nacht Anfang November 2011 ihrem Vater und der Stiefmutter gegenüber erwähnt habe, es sei «etwas Schlimmes passiert». Überdies sei aus einem Chat aktenkundig, dass sie und Lukas das Vorgefallene thematisiert hatten.
Unter anderem habe er darin festgehalten, dass er das nächste Mal halt urinieren gehe, statt Sex zu machen. Angesichts des fehlenden Geständnisses und der fehlenden Reue von Lukas sei dieser zu 18 Monaten Gefängnis bedingt zu verurteilen.
Die Anwältin von Larissa sprach von Schlafstörungen und Angstattacken ihrer Mandantin als Folge des Vorgefallenen: Larissa habe sich gar in Therapie begeben müssen und die Psychiaterin habe ihr schliesslich zur Anzeige bei der Polizei geraten.
Die Verteidigerin forderte einen Freispruch, da der Tatbestand der Schändung nur erfüllt sei, wenn das Opfer absolut wehrlos und widerstandsunfähig sei, was hier nicht der Fall gewesen sei.
Diese Ansicht teilte das Gericht unter Vorsitz von Gabriela Fehr: Es sei zwar erstellt, dass Lukas in jener Nacht den Geschlechtsverkehr vollzogen hat, ebenso sei klar, dass Larissa bei dem Akt wach war. Deshalb urteilte das Gericht zu Gunsten des Beschuldigten.