Baden
In Baden wird «autofreies Bauen» möglich

Die Stadt Baden muss sicherstellen, dass der Verzicht auf das Auto auch dauerhaft ist. Im Zentrum soll deshalb künftig auch der Wohnungsbau für autofreies Wohnen ermöglicht werden.

Roman Huber
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Im Zentrum von Baden soll künftig auch Wohnungsbau für autofreies Wohnen ermöglicht werden.

Im Zentrum von Baden soll künftig auch Wohnungsbau für autofreies Wohnen ermöglicht werden.

Alex Spichale

Der Einwohnerrat hat am 10. Dezember 2013 mit 29 Ja- zu 18 Neinstimmen den Stadtrat beauftragt, autofreies Wohnen zu ermöglichen. Konkret: Der Paragraph 62 betreffend autoreduziertes Wohnen in der teilrevidierten Bau- und Nutzungsordnung soll zurückgewiesen und mit «autofrei» ergänzt werden. Das heisst, dass im Standorttyp A (Innenstadtzone) Wohnbauten möglich werden, für die keine Bewohnerparkplätze erstellt werden müssen.

«Es ist zweifellos eine gute Sache», erklärt Vizeammann und Bauvorsteher Markus Schneider. «Weil der Ziel- und Quellverkehr in Baden eines der Hauptprobleme für den Verkehr darstellt, muss man das Problem an der Wurzel anpacken», fügt er an. Der Stadtrat habe das Thema «autofreies Wohnen» erst mit einer späteren Gesamtrevision der Bauordnung einbringen wollen, könne aber mit der verlangten Ergänzung gut leben.

Im Grundbuch zu verankern

So einfach, wie es auf Anhieb geschienen habe, sei die Ergänzung «autofrei» nicht gewesen. So verwies auch der Kanton auf die rechtlichen Aspekte, die geregelt werden mussten. Weil die Stadt Baden damit im Aargau Pilotgemeinde ist, konnte man sich auch nicht auf aargauisches Baurecht stützen. «Wir haben uns im Kanton Zürich erkundigt», fügt Schneider an.

Voraussetzung sei, dass Reduktionsfaktoren bis zu autofrei rechtlich abgesichert seien und mit einem Mobilitätskonzept durchgesetzt werden könnten, erklärt Markus Schneider. Das heisst, dass ein Eintrag auf «autofrei» im Grundbuch erfolgen muss. Die Verantwortung, dies zur gewährleisten, liegt primär beim Bauherrn beziehungsweise beim Vermieter der betreffenden Wohnbaute. Er müsse seine Mieter dahingehend prüfen, dass sie über kein Auto verfügen und nicht etwa Parkplätze im Quartier belegen würden. «Die Stadt wird Stichproben durchführen», kündigt Schneider an, womit zumindest aufseiten der Stadt ein gewisser Kontrollaufwand entstehen wird.

Stellt der Stadtrat wiederholte Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts fest, müsste der Vermieter bei autoreduziertem Wohnen die Differenz zwischen erstellten und tatsächlich beanspruchten Parkplätzen entweder realisieren oder dafür die entsprechenden Ersatzabgaben leisten.

Reif für den Einwohnerrat

Die teilrevidierte Bau- und Nutzungsordnung ist vom Einwohnerrat und soweit auch vom Kanton abgesegnet. Der überarbeitete Paragraph lag öffentlich auf und wurde beim Kanton vorgeprüft und als gut befunden. Dabei wurde auch der Begriff «Überbauung» durch «Bauvorhaben» ersetzt, weil autoreduziertes oder autofreies Wohnen unabhängig von der Grösse des Bauvorhabens möglich ist. Der Einwohnerrat wird an der Septembersitzung darüber befinden.

Mehrere anstehende Bauprojekte könnten von dieser Änderung profitieren, unter anderem dasjenige der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Lägern Wohnen an der Gartenstrasse.