Plakatwerbung
In Mellingen dürfen Plakate unbewilligt aufgehängt werden

In einigen Aargauer Gemeinden werden Wahlplakate partout verboten. Nicht so in Mellingen. Jeder darf temporär Plakate aufhängen. «Es müssen keine Gesuche gestellt werden», sagt Gemeindeammann Bruno Gretener.

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Plakate gegen die Umfahrung Mellingen

Plakate gegen die Umfahrung Mellingen

Alex Spichale

Wahlplakate werden in der Gemeinde Mellingen geduldet. Zumindest solange sie die Voraussetzungen erfüllen: Eine Reklame darf maximal 3,5 Quadratmeter gross und nicht beleuchtet sein. So lauten die kantonalen Richtlinien.

Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen ausserdem maximal acht Wochen vor der Wahl, beziehungsweise Abstimmung aufgestellt werden. Ist eine Veranstaltung Anlass für ein Plakat, so darf es frühestens sechs Wochen vorher platziert werden.

Werden diese Bedingungen erfüllt, gilt es weiteres zu beachten: Plakate dürfen nicht ausserhalb der Gemeinde oder Bauzone hängen. Die Verkehrssicherheit muss in jedem Fall gewährleistet werden.

Kanton bewilligt Plakate neben Kantonsstrassen

Normalerweise erteilt der Gemeinderat Bewilligungen für Strassenreklamen. Soll eine Reklame jedoch an einer Kantonsstrasse aufgestellt werden, muss der Kanton selbst seine Einwilligung geben. Dasselbe gilt für dauerhafte Reklame. Die Gemeinde leitet in solchen Fällen das Gesuch an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt weiter.

Eine Genehmigung kostet jedoch etwas: In der Regel muss mit kantonalen Gebühren von 200 bis maximal 750 Franken gerechnet werden. Doch dann kann man quasi ein Leben lang Plakate aufhängen - ohne zusätzliche Kosten.

Kein Wildwuchs in Mellingen

Zurzeit ist in und um Mellingen eine Flut von Plakaten aufgehängt, auf denen für oder gegen die Umfahrung politisiert wird. Dass in Mellingen beinahe ohne Einschränkung Plakate aufgehängt werden können, bedeutet für Gemeindeammann Bruno Gretener jedoch noch lange keinen Wildwuchs.

Hie und da wird auch ein Anschlag heruntergerissen. Das sieht Gretener jedoch nicht so eng: «Wir sollten dies nicht überbewerten». Nüchtern angeschaut stünden Sachbeschädigungen an der Tagesordnung. Es sei hingegen nichts Aussergewöhnliches, dass die Emotionen hochgehen würden. (ldu)