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Die 20-jährige Aargauerin Isabella T. starb vermutlich an einem Drogen-Cocktail – und nicht durch Gewalteinwirkung. Dass die drei Männer, mit denen Isabella den verhängnisvollen Abend verbrachte, aus der U-Haft entlassen wurden, kann ihr Bruder Ivan nicht verstehen. Er macht ihnen grosse Vorwürfe.
In einen Teppich eingewickelt wurde Isabella T. (†20) am 25. Januar tot in einem Wald bei Zezikon im Kanton Thurgau gefunden. Wann und wie die junge Aargauerin ums Leben gekommen ist, ist seither unklar.
Neue Erkenntnisse legen nun aber eine Drogenüberdosis als Todesursache nahe. Laut den zuständigen Rechtsmedizinern bestehen keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod.
Da sich damit der anfängliche Tatverdacht der vorsätzlichen Tötung nicht erhärten liess, hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft auch die drei Verdächtigen, mit denen Isabella den Abend verbracht hatte, aus der U-Haft entlassen.
Isabella T. ist laut Ermittlern wohl am 3. November 2017 in Thundorf gestorben – vermutlich in der Wohnung eines der Verdächtigen. Das dieser nun wieder auf freiem Fuss ist, kann Isabellas Bruder Ivan T. nicht verstehen. «Das ist bei ihm in der Wohnung passiert. Er wusste, dass er sich strafbar macht», sagt er gegenüber TeleM1. Die Polizei sehe das offenbar anders: «Ich verstehe nicht, warum er jetzt frei ist.»
Ivan macht den drei Männern, die an jenem verhängnisvollen Abend mit Isabella zusammen waren, grosse Vorwürfe: «Es gibt Situationen, da muss man einfach die Ambulanz anrufen. Aber es ist nicht passiert.» Der junge Mann sucht nach Worten: «Vielleicht hätte das meiner Schwester das Leben retten können.»
Isabellas Familie ahnte, dass die 20-Jährige im Ausgang Drogen konsumierte. «Isabella hatte kein Geld. Irgendjemand muss es ihr gegeben haben», sagte ihre Mutter gegenüber «Blick».
«Vielleicht wurde sie nicht getötet. Aber wer auch immer mit ihr an ihrem Todestag unterwegs war, hat sie sterben lassen», so die 42-Jährige.
Auch wenn die drei Männer aus der Haft entlassen worden sind, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Thurgau sind noch nicht abgeschlossen. Es gelte noch weitere Abklärungen zu machen, so Stefan Haffter von der Thurgauer Staatsanwaltschaft: «Hätte der Tod verhindert werden können, wenn noch Hilfestellung geleistet worden wäre?»
Im Fokus der Strafuntersuchung stehen weiterhin die Tatbestände der Unterlassung der Nothilfe, der Störung des Totenfriedens und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. (edi)