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Baden
Ein 26-Jähriger fährt jahrelang ohne Führerschein und flüchtet mehrmals vor der Polizei. Nun verurteilte ihn das Bezirksgericht Baden zu einer Haftstrafe.
Der Staatsanwalt findet klare Worte: «Ein unverbesserlicher Straftäter», sagt er etwa. Oder: «Er hat keinerlei Respekt vor dem Rechtssystem.» Gemeint ist der Beschuldigte – 26 Jahre alt, weit ausgeschnittenes dunkelblaues T-Shirt, unter dem Tätowierungen auf Brust und Oberarm hervorschauen –, der auf der Anklagebank des Badener Bezirksgerichts sitzt. Dort, wo er vor einigen Jahren schon mal wegen seiner «Auto-Eskapaden» gesessen hat, wie es der Staatsanwalt nennt.
Zehn Monate unbedingte Freiheitsstrafe lautete das Urteil damals. Heute wird der Schweizer eine viel längere Strafe erhalten, doch das weiss er noch nicht, als er die Fragen der Gerichtspräsidentin über das kleine Mikrofon vor ihm auf dem Pult beantwortet. Vorgeworfen werden ihm eine ganze Reihe von Straftaten – alle mit dem Auto begangen.
Obwohl er seinen Führerausweis auf Probe vor fünf Jahren abgeben musste und seither nicht mehr zurückerhalten hat, setzte er sich immer wieder hinters Steuer. Mehrmals gerät er in eine Verkehrskontrolle, mehrmals versucht er zu fliehen.
Einmal rast er in Münchenstein BL auf der Flucht vor der Polizei mit geschätzten 80 km/h durch eine 30er-Zone. Ob er nicht realisiert habe, dass ein Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene hinter ihm hergefahren sei, will die Gerichtspräsidentin wissen. Nein, antwortet der Beschuldigte.
«Hätte ich etwas gemerkt, hätte ich sicher angehalten.» Die Richterin wird seine Aussage später als «reine Schutzbehauptung» bezeichnen. Während der Verhandlung fragt sie den Beschuldigten, warum er vor der Polizeikontrolle davongefahren sei. Er habe eine Panikattacke bekommen, antwortet dieser.
Auch in der Stadt Zürich lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, worauf er das Auto stehen liess und davonrannte. Polizisten holten ihn ein und nahmen ihn fest. Mehr Glück hatte der Beschuldigte im Juli dieses Jahres, als er vor einer Verkehrskontrolle in Baden flüchtete – wenige Wochen, nachdem er aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Ihm gelang die Flucht, doch kurz darauf wurde sein Auto in einem Parkhaus in Baden gefunden.
Zur Gerichtsverhandlung wird er in Handschellen geführt, er sitzt im vorzeitigen Strafvollzug. Gefragt nach dem Grund, warum er sich verbotenerweise immer wieder ins Auto gesetzt habe, sagt er: «Ich habe mich mit den falschen Leuten eingelassen.»
Diese hätten ihn dazu verleitet, doch er habe mit ihnen abgeschlossen, sei auch nicht mehr mit seiner Freundin zusammen. «Nun will ich eine Therapie beginnen und mein Leben neu starten.»
Der Staatsanwalt lässt sich von den Zukunftsplänen nicht beeindrucken, spricht von einer «Rückfallprognose, die schlechter nicht sein könnte», fordert 33 Monate Freiheitsstrafe unbedingt. «Er hat den Ernst der Lage erkannt», sagt hingegen seine Verteidigerin und fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
Das Urteil: Schuldsprüche wegen qualifizierter Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfachem Fahren ohne Berechtigung sowie mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung. Die Strafe fällt mit 38 Monaten Haft noch härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
«Sie wirken unbelehrbar», sagt die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsbegründung. Sieben einschlägige Vorstrafen, darunter die abgesessenen zehn Monate hinter Gittern, hätten ihn offensichtlich nicht daran gehindert, erneut ins Auto zu steigen und gegen das Gesetz zu verstossen. «16 Tage», rechnet sie vor, «dauerte es nach der Entlassung aus der Haft, bis Sie wieder straffällig geworden sind.»
Reue habe er keine gezeigt, stattdessen nur dort ein Geständnis abgelegt, wo die Beweislage erdrückend gewesen sei, sagt die Gerichtspräsidentin. «Wir haben kein Schlupfloch gefunden, wo wir eine gute Prognose stellen könnten.»