Limmat
Jeder Passagier braucht eine Schwimmweste auf der Limmat

Wie Autos werden die Motorboote regelmässig durch Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes kontrolliert. Alle drei Jahre erfolgt die Kontrolle der Motorschiffe. Neben dem Motor werden auch die Schwimmwesten unter die Lupe genommen.

Dieter Minder
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Roland Balmer kontrolliert den Motor im Schiff von Hermann Senn. Dieter Minder

Roland Balmer kontrolliert den Motor im Schiff von Hermann Senn. Dieter Minder

«Alle drei Jahre müssen die Motorschiffe kontrolliert werden», sagt Roland Balmer. Unterhalb von Killwangen, auf dem Wettinger Stausee, nimmt er die Schiffe der beiden Fischer Kurt Schneider und Hermann Senn unter die Lupe.

Balmer ist Mitarbeiter des kantonalen Strassenverkehrsamtes, und zuständig für Schiffe und Schiffsführerprüfungen. «Bei den Kontrollen schaue ich besonders auf den Motor, dieser muss die Vorgaben des Umweltschutzes erfüllen.»

Das Boot des Schiffshalters Senn ist noch mit einem Zweitaktmotor ausgerüstet. Und er macht Senn darauf aufmerksam: «Auf Ende 2017 müssen sie ihn ersetzen.» Danach gelten die strengeren Umweltvorschriften. Diese können nur noch von Viertaktmotoren und wenigen neuen Zweitaktmotoren erfüllt werden.

Sitzkissen sind nur zum Sitzen da

Weiter kontrolliert Balmer die Ausrüstung der Schiffe: «In diesem Jahr achte ich zusätzlich auf die Schwimmwesten.» Bisher dienten spezielle Sitzkissen mit Halteschlaufen als Rettungsmaterial.

Neu müssen auf jedem Schiff so viele Rettungswesten oder Rettungsringe vorhanden sein, wie sich Personen an Bord befinden. Die Zahl der Plätze ist im Schiffsausweis festgehalten, ein Dokument, das dem Fahrzeugausweis eines Autos entspricht.

Schliesslich trägt auch jedes Schiff deutlich sichtbar eine Nummer. «Alle Nummern, die mit 3000 beginnen, sind Schiffe auf der Limmat», erklärt Balmer. Weiter muss jedes Boot nebst Rettungsmaterial mit einem Anker, einem Bootshaken, einem Eimer, einem Nebelhorn und einer Signalflagge ausgerüstet sein.

Drei Experten im Aargau

Der Bereich Schifffahrt ist dem Strassenverkehrsamt angegliedert, das zum kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres gehört. In diesem Bereich arbeiten drei Schiffsexperten, wobei diese nur saisonal und abwechslungsweise eingesetzt werden.

Die rechtlichen Grundlagen der Schifffahrt sind das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt und die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern. Eine wichtige Institution ist die Vereinigung kantonaler Schifffahrtsämter (vks), die eng mit der Vereinheitlichung des Binnenschifffahrtsrechts verbunden ist.

1978 waren die vorher geltenden Konkordate und die kantonalen Verordnungen durch das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt abgelöst. Der Vollzug der Vorschriften obliegt den Kantonen. Deshalb haben 1982 24 Kantone die vks gebildet.

Gesamtschweizerisch sind rund 100 000 Schiffe immatrikuliert. Seit 1985 führt die Typenprüfstelle der vks im Auftrag des Bundes Typenprüfungen an Schiffen durch.