Baden
Jetzt liegt es in der Hand der SBB

Der Regierungsrat hat die Beschwerde gegen die baulichen Eingriffe am Bahnhof Baden abgeschrieben. Hängig ist beim Kanton einzig noch die Aufsichtsbeschwerde von Jürg Raidt, Rechtsvertreter des verstorbenen Beschwerdeführers.

Roman Huber
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Die SBB werden demnächst die definitive Bewilligung erhalten, um den Bahnhof Baden für die kommerzielle Nutzung (Kiosk, Café etc.) umzubauen und die geplanten Türausbrüche auszuführen.

Formell gibt es am Entscheid nichts zu rütteln: Der Beschwerdeführer ist gestorben, und bei den Hinterbliebenen besteht kein Interesse an der Beschwerde. Darum hat der Regierungsrat noch vor Weihnachten die hängige Beschwerde gegen die Baubewilligung abgeschrieben. Raidt wurde darüber informiert. Hingegen wird dem Juristen die Einsicht ins Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege konsequent verwehrt. Daraus lässt sich schliessen, dass die höchste denkmalpflegerische Instanz eine Stellungnahme abgegeben hat, die in ihrer Deutlichkeit der kantonalen Behörde nicht schmeicheln dürfte. Raidt wird lediglich noch eine Antwort auf seine Aufsichtsbeschwerde erhalten. Doch inhaltlich wird niemand mehr auf die kritisierten Punkte eingehen. Darum wird auch Raidt nach hartem Kampf mit viel Aufwand die Akten versorgen müssen.

Auf der Suche nach einem Mittelweg

Die Hoffnung muss Raidt aber noch nicht aufgegeben. Die SBB könnten sich zwar über die im Gutachten der EKD aufgeführten Kritikpunkte hinwegsetzen. Es ist aber anzunehmen, dass die Angelegenheit von den Bundesbahnen sorgfältig an die Hand genommen wird. Dementsprechend lassen sich die Signale deuten.

Ein Bahnhof mit einem attraktiven Angebot entspreche dem Bedürfnis von Bahnkunden und Bevölkerung, sagt Roman Marti, Mediensprecher der SBB. Es gehe beim historischen Bahnhof in Baden darum, einen Mittelweg zwischen einem Museum und diesen Bedürfnissen zu finden.

«Zurzeit prüfen wir das Gutachten der EKD und führen Gespräche mit den künftigen Mietern. Ziel ist weiterhin ein lebendiger, zeitgemässer Bahnhof mit historischem Charme», erklärt Marti. Welche Änderungen am Projekt noch vorgenommen werden und wann Baubeginn respektive Einzug der Mieter sein wird, entscheide sich in den kommenden Monaten. Die SBB haben versprochen, zur gegebenen Zeit über die baulichen Schritte zu informieren.

Gutachten erst nach dem Tod des Beschwerdeführers eingetroffen

Das tönt zwar jetzt alles schön und gut. Und es soll auch nicht verschwiegen werden, dass der Bahnhof baulich gewinnt, wenn Stellwerk- und Betriebskabine sowie Kiosk verschwinden. Doch die gesamte Geschichte stellt für die Behörden kein Ruhmesblatt dar. Das hatte schon damit begonnen, dass die mangelhafte Profilierung nicht korrigiert werden musste. Der Rechtsanwalt hatte in der Beschwerdeschrift darauf verwiesen, dass die baulichen Absichten durch die Profilierung nicht ersichtlich gewesen seien. Die Behörden müssen sich zudem den Vorwurf gefallen lassen, dass dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zum Teil verweigert wurde. So fanden Besprechungen ohne Einladung an die Beschwerdepartei statt. Unverständlich für Raidt, der persönlich einen sehr nahen Bezug zum Bahnhof Baden hat, war das Verhalten des kantonalen Denkmalpflegers. Dieser stellte sich zuerst gegen die geplanten Eingriffe, gewährte sie dann doch, in Anbetracht bereits bestehender Mietverträge. Entscheidend war aber, dass der Auftrag an die EKD verschleppt wurde, sodass deren Gutachten erst nach dem Tod des Beschwerdeführers eintraf und nun gegenstandslos ist.