Neuenhof
«Jetzt werden die Weichen gestellt» – nur noch drei Hochhausstandorte sind geplant

Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung biegt auf die Zielgerade ein. Obwohl verdichtetes Bauen eine zentrale Rolle bei der Revision spielt, sieht der definitive Entwurf nur noch drei statt sieben Standorte vor.

Martin Rupf
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Das Gebiet Härdli (Tennisplätze/Schrebergärten) soll umgezont werden.

Das Gebiet Härdli (Tennisplätze/Schrebergärten) soll umgezont werden.

zvg

Zuletzt sorgte die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für ziemlichen Wirbel. Grund: Die diesen Sommer ins Leben gerufene Oppositionsgruppe IG Wohnliches Neuenhof zeigte sich mit den Ideen des Gemeinderates nicht einverstanden.

Insbesondere stört sie sich an den Plänen, die mit verdichtetem Bauen ein Bevölkerungswachstum von heute 8800 auf knapp 10 000 Einwohner erreichen wollen. Für die IG ist klar: «Je dichter, desto unattraktiver».

Gemeindeammann Susanne Voser (CVP) hat durchaus Verständnis, dass bei einem solch wegweisenden Projekt wie einer BNO-Gesamtrevision – der ersten seit 1998 – Bedenken und Ängste aufkommen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass man in den letzten Jahren die Bevölkerung, Grundeigentümer und verschiedenen Interessensgruppen so oft wie nur möglich in den Prozess eingebunden habe. «Wir verschliessen uns der Diskussion nicht und haben auch gute Argumente, weil wir unsere Arbeit getan haben.»

Susanne Voser, Gemeindeammann von Neuenhof Susanne Voser: «Wir haben deshalb rund 350 auswärtige Grundeigentümer angeschrieben; das Echo ist sehr gross ausgefallen.»

Susanne Voser, Gemeindeammann von Neuenhof Susanne Voser: «Wir haben deshalb rund 350 auswärtige Grundeigentümer angeschrieben; das Echo ist sehr gross ausgefallen.»

Alex Spichale

350 Eigentümer kontaktiert

Auslöser der BNO-Revision war vor sechs Jahren die gescheitere Fusion mit Baden. Ein Pfeiler der damals lancierten «Strategie Vorwärts» bildet die Revision der Ortsplanung. Mit der neuen BNO soll vor allem auch das Ortszentrum entlang der Zürcherstrasse aufgewertet werden.

Um das Potenzial im Zentrum zu aktivieren und Klarheit über die Ziele und Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung zu erhalten, hat die Gemeinde mit potenziellen Grundeigentümern eine Testplanung durchgeführt. Deren Resultate sind ebenfalls in die revidierte BNO eingeflossen, die ab kommenden Freitag während eines Monats auf der Gemeinde aufliegen wird.

Susanne Voser ruft alle Betroffenen auf: «Jetzt werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Es ist deshalb wichtig, jetzt allfällige Anliegen noch einzubringen, damit wir diese prüfen können.» Ziel sei es vor allem auch, möglichst viele einzelne Grundeigentümer zusammenzubringen. «Wir haben deshalb rund 350 auswärtige Grundeigentümer angeschrieben; das Echo ist sehr gross ausgefallen», sagt Voser.

«Qualitatives Wachstum» nicht möglich

Eines der Hauptanliegen der Revision ist ein «qualitatives Wachstum». Mit den heutigen Bestimmungen sei das nicht möglich. Raumplaner Sasa Subak von der Firma Metron Raumentwicklung AG führt aus, was im Fall von Neuenhof die Herausforderungen sind.

«Wir haben hier einen hohen Bestand an Wohnbauten aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, die sanierungsbedürftig sind.» Doch die aktuelle Parzellenstruktur wie auch die geltende BNO würden Neu- und Umbauten stark einschränken. Weitere Herausforderungen seien das heute wenig attraktive Ortszentrum, die Verkehrsinfrastruktur oder etwa das Spannungsverhältnis zwischen dem Bedürfnis nach Naherholungsgebieten und der Nachfrage nach Siedlungsgebiet. All diesen Hersausfordernungen nehme sich die neue BNO an.

Verdichtetes Bauen sei dabei zentral. Auch mit Hochhäusern soll dies möglich sein. Anders als bei früheren Entwürfen sieht der definitive Entwurf der neuen BNO aber nur noch drei statt sieben Hochhausstandorte vor. Die maximal zulässige Höhe möglicher Hochhäuser soll 45 Meter betragen – zehn Meter weniger als das höchste Hochhaus heute im Dorf.

Zudem sollen Neubauten mit klaren und einfachen Baumassen begünstigt werden. Das bedeutet, dass Neubauten zulässig sind, wenn die Höhen, Geschosszahlen, Grenzabstände sowie Grünflächenziffern eingehalten werden. Die Ausnützungsziffer wird abgeschafft. «Wir wollen die Grenzabstände so vereinfachen, dass sie eine verdichtete Bauweise erlauben, ohne aber die Wohnqualität zu schmälern», erläutert Subak.

Webermühle soll wachsen

Weiter sieht die neue BNO spezielle Bauzonen etwa für die Gebiete «Webermühle» oder das «Härdli» vor. «Bei der Webermühle soll eine Erweiterung der bestehenden Grosssiedlung möglich sein», sagt Subak. Beim «Härdli» sei ein gemischtes Quartier für Wohnen, Arbeiten und Erholung vorgesehen. «Das bedeutet aber nicht, dass von heute auf morgen gebaut werden kann. Vielmehr muss die Entwicklung dieser Gebiete mit einem Gestaltungsplan definiert werden.»

Das Gleiche gilt für das Gebiet Langacher, wo 3,6 Hektaren zu einer Sport- und Erholungszone werden sollen. Ursprünglich waren gar 6,4 Hektaren angedacht. Weil diese dem Kanton zu weit ging, werde sich die Gemeinde nun drauf beschränken, dort nur Land für kommunale Freizeitangebote und -anlagen bereitstellen.

Dorfbild ändert langsam

Susanne Voser betont: «Selbst mit der neuen BNO wird sich das Dorfbild nicht von einem Tag auf den anderen verändern.» Es werde vielmehr zehn bis zwanzig Jahre dauern, bis sich das Dorfbild massgeblich verändere. Ob dies nach den Plänen der Gemeinde geschieht, wird am Ende die Bevölkerung entscheiden. Voraussichtlich an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im ersten Quartal 2017 soll über die neue BNO abgestimmt werden.

Öffentliche Auflage: Der Bauzonenplan, der Kulturlandplan, die BNO sowie der Waldfeststellungsplan im Gebiet «Glärnisch» liegen vom 9. September bis 10. Oktober bei der Abteilung Bau, 2. Obergeschoss, auf.