Neue Feiertagsregelung für das Badener Gastgewerbe: Es kann auch an christlichen Feiertagen bis in die frühen Morgenstunden getanzt werden.
Der Stadtrat kann ab 1. März 2018 Gastgewerbebetrieben an christlichen Feiertagen Bewilligungen für längere Öffnungszeiten erteilen.
Die christlichen Feiertage werden damit den normalen Sonntagen und Feiertagen gleichgestellt. Das bedeutet, dass in Einzelfällen und mit einer Bewilligung auch an allen christlichen Feiertagen bis 02.00 oder bis 04.00 Uhr gefeiert werden kann. Eine Bewilligung muss bei der Stadtpolizei Baden eingeholt werden und kostet 100 Franken.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte der Gesetzesänderung im letzten September zugestimmt. Die bis zum 28. Februar 2018 geltende, kantonale Regelung der Feiertage sah vor, dass alle Gastwirtschaftsbetriebe an christlichen Feiertagen um 00.15 Uhr schliessen müssen.
Vorgängig lehnten die Aargauer Stimmberechtigten am 28. Februar 2016 die Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot!" ab, die verlangte, dass die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an bestimmten christlichen Feiertagen verlängert werden. Die Badener Stimmberechtigten stimmten der Initiative jedoch mit 4'138 Ja gegen 3'556 Nein zu.