Alle vier Jahre müssen die Gemeinderäte die Kaminfegerkonzession für das ganze Gemeindegebiet neu vergeben. In Wettingen geht der Wechsel von einem zum anderen Kaminfeger nicht ohne juristische Nebengeräusche von sich.
Roland Frei ist nicht mehr Kaminfeger in Wettingen, dafür aber in Spreitenbach. Unabhängig voneinander haben die beiden Gemeinderäte die Konzessionen für die Amtsperiode 2014 bis 2017 neu vergeben. In Wettingen ist der Wechsel noch nicht ausgestanden: Roland Frei wehrt sich mit einer Beschwerde gegen den Verlust der Konzession. «Ich will mich dazu nicht äussern, weil es ein hängiges Verfahren ist», sagt Frei.
Vor vier Jahren hatte die Gemeinde Wettingen die Kaminfegerkonzession für Roland Frei verlängert. Im vergangenen Jahr hat sie die Konzession neu ausgeschrieben. «Wir hatten die Bewerber zum Gespräch eingeladen und mit ihnen die offenen Fragen der eingereichten Unterlagen der Konzessionsbewerbung geklärt», sagt Urs Heimgartner, Chef Bau- und Planung der Gemeinde Wettingen.
Das kantonale Brandschutzgesetz regelt den Kaminfegerdienst, in dem steht unter anderem:
• Die Konzession zur Berufsausübung wird für das ganze Gemeindegebiet einem Bewerber für die Dauer von 4 Jahren erteilt.
• Der Gemeinderat kann die Erteilung der Konzession abhängig machen von der Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung zu übernehmen.
• Dem Kaminfeger ist im Übrigen jede weitere Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Vertrieb oder dem Unterhalt von Feuerungs- und Tankanlagen untersagt. (DM)
Schliesslich habe der Gemeinderat die Konzession dem Bewerber mit dem besten Dienstleistungsangebot erteilt. «Den Entscheid über die Konzessionsvergabe hat der Gemeinderat im Spätsommer gefällt», sagt Heimgartner. Darauf reichte der unterlegene Frei Beschwerde ein. Deshalb ist der Konzessionsentscheid noch nicht rechtskräftig.
Um die Sicherheit bezüglich Brandschutz seit dem Ablauf der alten Konzession, Ende 2013, dennoch aufrechterhalten zu können, hat der Gemeinderat als Übergangslösung Kaminfeger Kilian Jegen mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Folglich ist er seit dem 1. Januar als Kaminfeger in Wettingen tätig. Zur Beschwerde kann Heimgartner nichts sagen, weil das Verfahren bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) hängig ist.
Der Günstigste hat gewonnen
Der Gemeinderat Spreitenbach hat den Auftrag ebenfalls neu vergeben. «Wir haben das wirtschaftlich günstigere Angebot gewählt», sagt Gemeindeammann Valentin Schmid zur Konzessionsvergabe. «Dann haben wir alle Interessenten zu einem Gespräch eingeladen und darauf die Konzession erteilt.» Aus diesem Verfahren ging Roland Frei aus Würenlos als geeigneter Kaminfeger hervor.
Der bisherige Kaminfeger Daniel Knöpfel verlor den Auftrag. Obwohl der Gemeinderat das günstigste Angebot wählte, warnt Schmid: «Die Kunden werden dies höchstens im kleinen Frankenbereich spüren.» Die Tarife für die sogenannt hoheitlichen Arbeiten werden vom Kanton festgelegt. Zu letzteren zählt das Reinigen eines Kamins. Dagegen sei der Kaminfeger frei in der Preisgestaltung für Arbeiten wie den Brennerservice.
Günstiger wird es auch für die Gemeinde: «Der Kaminfeger ist Brandschutzbeauftragter der Gemeinde, in dieser Funktion kontrolliert er Baugesuche.» Da profitiere die Gemeinde von geringeren Tarifen des neuen Kaminfegers. Dies gilt aber nicht für grosse Gebäude zu, die von der AGV kontrolliert werden.
Versicherung prüft Verfahren
«Aus dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt ergibt sich, dass der Gemeinderat die Kaminfegerkonzession ausschreiben muss», sagt Christina Troglia, Generalsekretärin der AGV. Als diese Regelung per 1. Juli 2006 ins Binnenmarktgesetz vom 6. Oktober 1995 aufgenommen wurde, war es das Ziel, den Markt zu liberalisieren.
Für die Qualitätssicherung ist der Gemeinderat zuständig. Worauf er dabei zu achten hat, steht im kantonalen Brandschutzgesetz und in der Kaminfegerverordnung. «Die AGV ist Beschwerdeinstanz, der Unterlegene kann an die AGV gelangen» sagt Troglia.
Sie bestätigt, dass momentan ein entsprechendes Konzessionsbeschwerdeverfahren hängig ist. Dabei müsse die Rechtsabteilung abklären, ob und gegebenenfalls wie weit ein Rechtsanspruch bestehe, wenn eine Konzession nicht verlängert werde. Weitergehende Aussagen kann sie nicht machen.
Baden will wieder ausschreiben
In Baden wurde die Konzession von Kaminfeger Kilian Jegen verlängert. Darauf meldete sich ein anderer Kaminfeger, der kritisierte, dass Baden den Auftrag nicht ausgeschrieben hatte. «Im Gespräch haben wir vereinbart, dass die Stadt die Konzession für die nächste Periode 2018–2022 wieder öffentlich ausschreiben wird», sagt Daniela Nay, Juristin in der Abteilung Planung und Bau der Stadt Baden, auf Anfrage.