Spreitenbach
Kanton macht Druck: Letzte Aargauer Gemeinde muss ihr Abfallreglement ändern

Spreitenbach muss ein neues Abfallreglement einführen. Sie berechnet die Güselgebühren als einzige im Kanton nach der Wohnungsgrösse. Doch jetzt sollen verursachergerechte Kehrichtgebühren her, fordert der Kanton.

Sabina Galbiati
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In Spreitenbach werden die Kehrichtgebühren nach Wohnungsgrösse berechnet. (Symbolbild)

In Spreitenbach werden die Kehrichtgebühren nach Wohnungsgrösse berechnet. (Symbolbild)

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Die Gemeinde hat vom Kanton dicke Post bekommen. Spreitenbach muss ein neues Abfallreglement ausarbeiten. Denn wenn es um den Müll geht, darf man Spreitenbach inzwischen als «letzten Mohikaner» unter den Aargauer Gemeinden bezeichnen.

Als einzige verrechnet sie die Abfallgebühr noch nach Grösse der Wohnung. Dies, obwohl der Kanton seit 2012 fordert, dass alle Gemeinden die Abfallentsorgung durch eine verursachergerechte Finanzierung regeln. Inzwischen haben alle Gemeinden ihr Abfallreglement entsprechend angepasst – bis auf Spreitenbach.

Die Verzögerung begründete der Gemeinderat bisher damit, dass auf Bundesebene die «Technische Verordnung für Abfälle» in Revision sei, und es keinen Sinn mache, das Reglement zu ändern, nur, um es nach der Revision erneut zu ändern.

Valentin Schmid (FDP): "Der Gemeinderat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Gebühr nach Wohnungsgrösse verursachergerecht und sozial ist."

Valentin Schmid (FDP): "Der Gemeinderat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Gebühr nach Wohnungsgrösse verursachergerecht und sozial ist."

Sandra Ardizzone

So bezahlen die Spreitenbacher bis heute statt einer Sack- eine Grundgebühr von 257 Franken, wenn die Wohnung mehr als 31⁄2 Zimmer hat. Bewohner kleinerer Wohnungen zahlen 180 Franken. Doch ebendies ist laut aktuellem Recht nicht mehr ausreichend, um als verursachergerecht zu gelten.

Auf Anfrage sagt David Schönbächler, Teamleiter Abfallwirtschaft bei der kantonalen Abteilung für Umwelt: «Wir konnten das Argument der Gemeinde, dass man nicht zweimal ein neues Reglement erarbeiten will, verstehen und haben Spreitenbach deshalb gewähren lassen.»

Die Revision auf Bundesebene ist jedoch inzwischen abgeschlossen. Seit Januar 2016 gilt in der Schweiz die sogenannte Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). «Das haben wir der Gemeinde mitgeteilt und gleichzeitig verlangt, dass sie nun ihr Abfallreglement anpasst», sagt Schönbächler.

Neues Reglement frühestens 2018

Die Spreitenbacher Gemeindewerke erarbeiten nun ein neues Reglement. «Es ist vorgesehen, dazu Ende 2016 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen», heisst es in den Gemeindenachrichten. Gemeindepräsident Valentin Schmid (FDP) sagt: «Alle Interessierten sind eingeladen, daran teilzunehmen.» Danach sollte das Reglement an der Sommergmeind 2017 zur Genehmigung vorgelegt werden. «Mit der Vernehmlassung wollen wir erreichen, dass das Reglement an der Gmeind angenommen wird und ab 2018 gilt.»

Schmid macht kein Geheimnis daraus, dass er mit dem, was als «verursachergerecht» bezeichnet wird, nicht ganz einverstanden ist: «Der Gemeinderat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Gebühr nach Wohnungsgrösse verursachergerecht und sozial ist.»

Zumindest sei auch die Sackgebühr nicht zwingend verursachergerecht, da sie das Gewicht des Abfalls nicht berücksichtige. Deshalb prüft die Gemeinde verschiedene Varianten. Unter anderem auch die Möglichkeit, die Kosten anhand des Gewichts zu erheben, statt eine Sackgebühr einzuführen wie die meisten Gemeinden. Dies sei zwar komplizierter, sagt Schmid, aber die gerechteste Variante.

Im Aargau haben nur wenige Gemeinden wie Baldingen, Rümikon oder Rekingen eine solche Gewichtsgebühr. Einen weiteren Vorteil der Gewichtsgebühr gegenüber einer Sackgebühr sieht Schmid im Ansporn, den Müll sorgfältiger zu trennen. «Dies kommt bei einer Sackgebühr – aber auch bei der jetzigen nach Wohnungsgrösse – wohl zu kurz.»

Regierung würde einschreiten

Dass die Gemeinde für das Abfallreglement eigens eine Vernehmlassung durchführen wird, kommt nicht von ungefähr: Bereits vor längerem wies das Spreitenbacher Volk eine entsprechende Vorlage zweimal deutlich zurück. Ob die Stimmbürger im dritten Anlauf ein neues Reglement gutheissen, wird sich zeigen. Wie viel Geduld der Kanton noch Aufbringen wird, ist ebenfalls unklar. Bei einem Nein würde man aber sicher mit der Gemeinde das Gespräch suchen, sagt Schönbächler.

«Wir sind uns natürlich bewusst, dass dieser demokratische Prozess Zeit braucht», sagt er. Allerdings könne im äussersten Fall, also wenn die Spreitenbacher auf einem Nein beharren, die Regierung in Rücksprache mit dem Gemeinderat ein neues Reglement erlassen», sagt er.