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Ein Betroffener bricht sein Schweigen: «Wer dem Personalchef des Bistums nicht genehm ist, erhält keine Stelle - Erbarmen ist für diese Menschen ein Wort, das in ihrem Jargon nicht vorkommt.»
In vielen Kirchen der Region Baden wird der Ostergottesdienst morgen Sonntag nicht von geweihten Priestern durchgeführt, sondern von Diakonen oder Laientheologen, sogenannten Gemeindeleitern. Als Ursache gilt der viel zitierte Priestermangel. Doch existiert dieser überhaupt? Das «Badener Tagblatt» weiss von einem arbeitslosen Priester, der seit vielen Monaten vergeblich eine Anstellung sucht und inzwischen von der Arbeitslosenkasse lebt: «Immer wieder liest man in den Medien vom angeblichen Priestermangel. Stattdessen ist die Wahrheit eine andere: Es gibt Priester wie mich, die sich zur Übernahme von Pfarrämtern bewerben, aber vom Bistum ignoriert und übergangen werden. Dies vermutlich, weil wir dem Bischof, den Vikaren oder dem Personalchef nicht genehm sind», sagt der Priester, der anonym bleiben möchte. «Glauben Sie mir, ich bin kein Einzelfall.»
Tatsächlich antwortet das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau auf Anfrage: «Wir haben derzeit fünf Priester oder Pfarrer als arbeitslos gemeldet.» Gleichzeitig sind mehrere Pfarreien auf der Suche nach Priestern oder Seelsorgern – im Dekanat Baden-Wettingen beispielsweise Baden, Neuenhof und Kirchdorf, wie Dekan Josef Stübi auf Anfrage sagt. Priestermangel auf der einen und arbeitslose Priester auf der anderen Seite – wie lässt sich dies erklären?
Der arbeitslose Priester kritisiert scharf die Personalpolitik der Bistümer. Dass er Mal für Mal bei Bewerbungen übergangen werde, liege wohl daran, dass seine kirchenpolitische Couleur dem Bistum nicht genehm sei. Und ohne die Zustimmung des Bischofs oder des Personalchefs könne man keine Stelle erhalten.
Er gehöre absichtlich weder einer konservativen noch einer liberalen Gruppierung der katholischen Kirche an – er sei also offen für alle Gläubige. Seelsorger wie er, die keiner Gruppierung angehörten und dadurch keine Lobby beim Personalchef oder dem Bischofsvikar haben, seien auf verlorenem Posten. Das biblische Wort «wer nicht gegen mich ist, ist für mich», werde in der schweizerischen katholischen Kirche konsequent ausgelegt als «wer nicht für mich ist, der ist mein Gegner.»
Der arbeitslose Priester wurde im Ausland geboren, lebt aber seit 34 Jahren in der Schweiz und ist seit 22 Jahren Schweizer Bürger. Hier absolvierte er auch sein Theologie-Studium, 15 Jahre war er an mehrere Pfarreien als Pfarrer tätig. Bei seiner letzten Stelle in einer Kirchgemeinde hätten Differenzen mit dem Kirchgemeindevorstand betreffend der Seelsorgetätigkeit zu seiner Abberufung geführt, räumt er ein. Strafrechtlich oder kirchenrechtlich habe er sich aber nichts zu Schulden kommen lassen.
Es gebe viele Pfarreien, die auf der Suche nach Priestern sind. Seelsorger, die bei Personalverantwortlichen in Ungnade gefallen sind, würden aber keine zweite Chance mehr erhalten, kritisiert der Priester. «Erbarmen ist für diese Menschen ein Wort, das in ihrem Jargon nicht vorkommt.» Gerade im 2016, das von Papst Franziskus als Jahr der Barmherzigkeit ausgerufen wurde, sei die Personalpolitik der Kirche eine grosse Enttäuschung. «Es gibt viele weitere Priester, die so leiden wie ich, aber schweigen, weil sie fürchten, ansonsten gar nie mehr eine Anstellung zu erhalten. Die Öffentlichkeit weiss zu wenig von diesen Ungerechtigkeiten.»
Wie reagiert das Bistum Basel, zu dem auch der Kanton Aargau gehört, auf die Vorwürfe des arbeitslosen Priesters? Bistumssprecher Hansruedi Huber: «Uns sind keine arbeitslosen Priester bekannt, welche die Voraussetzungen für einen kirchlichen Dienst im Bistum Basel erfüllen.» Dass nur eine Stelle erhalte, wer den Personalverantwortlichen beziehungsweise dem Bischof genehm sei, kommentiert Huber folgendermassen: «Jeder Priester, der durch einen Arbeitgeber, zum Beispiel die Kirchgemeinde angestellt wird, benötigt die vorherige Zustimmung des Diözesanbischofs. Der Diözesanbischof trägt also die Verantwortung für den Personaleinsatz im Bistum Basel.»
Unter dessen Leitung überprüfe die Abteilung Personal, ob für die Ernennung eines Priesters die nötigen Voraussetzungen vorhanden seien – dazu gehörten unter anderem die Weihe, die Fähigkeitskompetenz im Umgang mit der kirchlichen und gesellschaftlichen Kultur im Bistum Basel oder auch der explizite Ausschluss von erfolgten Vergehen im Bereich sexueller Belästigungen oder Übergriffen. Bei Priestern aus anderen Diözesen oder Orden würden zusätzlich gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verlangt.
Bei schwierigen personellen Entscheidungen lasse sich der Diözesanbischof durch die Mitglieder der Abteilungskonferenz Personalia eingehend beraten, zu der unter anderem auch der Moderator curiae, Regionale Bischofsvikare, Regionalverantwortliche und Personalverantwortliche gehörten. «Von daher sind die Entscheide des Bischofs durch die erfolgten Beratungen breit abgestützt.» Bei Priestern aus anderen Diözesen oder Orden würden Referenzen eingeholt, wie das bei Anstellungen in der Wirtschaft üblich sei.
Anfang Februar berichtete das Bündner Tagblatt über den Fall des Pfarrers Andreas Falow. Er war vor einem Jahr aus der Kirchgemeinde Bonaduz-Rhäzuns abberufen worden. Danach wurde er für ein Jahr befristet in der Kirchgemeinde Andeer eingesetzt – seither wartet er auf eine neue, feste Anstellung und lebt von der Arbeitslosenkasse. Er habe um ein Gespräch mit Bischof Vitus Huonder gebeten, auf seine Anfrage kam aber keine Reaktion, berichtet Falow. Das Bistum Chur bemühe sich nicht um ihn, sein Name befinde sich wohl nicht auf einer guten Liste. Das Bistum Chur erklärte, Personalangelegenheiten würden nicht öffentlich kommentiert.