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Beim Mooshof in Wettingen werden auch in Zukunft keine Hunde für die Fuchsjagd ausgebildet. Kanton und Gemeinde wollen keinen Kunstbau ausserhalb der Bauzone und im Bereich des Lägernschutzgebietes.
Im Herbst hatte eine Gruppe von Jägern ein Baugesuch für eine Kunstbauanlage, auch Schliefenanlage genannt, eingereicht. Sie sollten an einem Hang neben dem Mooshof im Eigi erstellt werden. Das Areal liegt ausserhalb des Baugebietes, in einer Naturschutzzone und im Bereich des 1977 erlassenen Lägernschutzdekretes. Mit diesem wird das Landschaftsbild der Lägern und des Ennetbadener Geissberges geschützt.
Für Baugesuch ausserhalb des Baugebietes ist der Kanton zuständig. In seinem Entscheid hält das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fest, dass das Bauvorhaben weder zonenkonform noch standortgebunden sei. «Für Wettingen ist das Eigi ein wichtiges Naherholungsgebiet, deshalb wollen wir dort keine unnötigen Bauten», ergänzt der Wettinger Gemeindeammann Markus Dieth.
Das Areal liege auch in einer kommunalen Landschaftsschutzzone. «In dieser sind nur betriebsnotwendige Anlagen und bauten zulässig, die der Bewirtschaftung dienen», sagt Dieth. Dies ist weder nach Ansicht des BVU noch der Gemeinde der Fall und spricht damit gegen eine Baubewilligung.
«Der Kanton hat uns seinen Entscheid zugestellt, mit dem Auftrag, ihn der Bauherrschaft mitzuteilen», sagt Gemeindeammann Markus Dieth. Dies ist nun geschehen.
Die Bauherrschaft kann gegen den Entscheid des BVU beziehungsweise der Gemeinde innert 30 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde führen.
Tierschutz ist sehr zufrieden
«So lässig, so lässig», kommentiert Barbara Stöckli den Entscheid von Gemeinde und Kanton. Die Wettingerin hatte eine Petition gegen die Anlage lanciert und innert kurzer Zeit rund 230 Unterschriften gegen den künstlichen Fuchsbau gesammelt.
Stöckli ist mehr als zufrieden mit dem Entscheid, ab er nicht mit der Situation: «Jetzt muss das Tierschutzgesetz geändert werden, die Baujagd ist zuverbieten», sagt sie.
«Wir sind sehr froh, dass dieses Baugesuch abgelehnt wurde», sagt Astrid Becker, Präsidentin des Aargauischen Tierschutzvereins (ATs). Für Becker bleibt aber die Frage der Baujagd offen. Sie widerspricht nach Ansicht der Tierschützer dem eidgenössischen Tierschutzgesetz, weil es im Bau zu Kämpfen zwischen Fuchs und Hund kommen kann.