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Cornelia Biasca, Ex-Gemeindeammann Killwangens, ist vor dem Gesetz rehabilitiert: Laut Untersuchungsbehörde erfüllen die gegenüber Biasca erhobenen Vorwürfe den Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.
Die gemäss Anzeige gegenüber Biasca erhobenen Vorwürfe würden den Tatbestand einer Amtsgeheimnisverletzung nicht erfüllen. So hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Baden eingestellt.
Betroffene haben es selber erzählt
So wird nicht als Amtsgeheimnisverletzung beurteilt, dass Biasca Dritten von der Vorstrafe eines Verwaltungsangestellten erzählt habe und dass diesem eine Unregelmässigkeit bei einem Abstimmungsergebnis eines eidgenössischen Urnenganges unterlaufen sei. Weil der Sachverhalt auch auf anderem Weg – so durch die Betroffenen selber – bekannt geworden sei, handle es sich nicht mehr um Geheimnisse.
«Die Untersuchungsbehörde ist nach vielen Befragungen, Sichtung der Unterlagen und bei erheblichem Aufwand zu ihrem Entscheid gekommen», sagt Stefan Kalt, der das Verfahren als Bezirksamtmann führte. «Die Befragungen haben zwar zutage gebracht, dass die Beschuldigte Äusserungen gegenüber Drittpersonen gemacht hat, diese jedoch nicht als Geheimnis im Sinne von Artikel 320 des Strafgesetzbuchs qualifiziert werden können», heisst es in der Begründung des Entscheides.
Dies gilt auch für Äusserungen, die Biasca über die ehemaligen Gemeinderatskollegen Alois Greber und Jürg Lienberger gemacht habe.
«Mit diesem Entscheid endet eine unsägliche Kampagne», teilt Cornelia Biasca in einem Communiqué mit. Die Rehabilitation sei für sie wich-tig, damit die Allgemeinheit erfahre, dass «diese schreckliche Geschichte nur Lug und Trug» gewesen sei.
Kopfschütteln auf der Gegenseite
Biasca selber hatte vor dem Fernsehsender TeleM1 zugegeben, dass sie «Dinge gesagt habe, die ich nicht hätte sagen dürfen». Davon wollte sie aber im Interview mit der az nichts mehr wissen; die Fragen war sie nur bereit, schriftlich – zusammen mit ihrem Anwalt – zu beantworten.
Da eine Amtsgeheimnisverletzung Offizialdelikt ist, kann der Entscheid der Staatsanwaltschaft nicht von der Person weitergezogen werden, die Anzeige erstattete, weil sie nicht als Partei zugelassen ist.
Ihr Anwalt Kurt Bischofberger spricht aber von einem «inhaltlich falschen Entscheid». Ein beigezogener Rechtsexperte begründet: Eine Tatsache sei Geheimnis, wenn sie nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sei und deren Verbreitung sich gegen den Willen des Geheimnisherrn (Betroffener) stelle.
Handle es sich um Beamte oder Behördemitglieder, verletze eine Verbreitung einer solchen Tatsache die Geheimhaltung. Ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse bestehe dann, wenn durch Ausplaudern jemand auch nur im Ansehen geschädigt werde, was hier zutreffe.
Aus Sicht von Kurt Bischofberger ist es trotzdem besser, wenn man den Fall zu den Akten lege, zumal ja Gemeindeammann Cornelia Biasca inzwischen nicht mehr im Amt sei.
Im August eröffnete das Bezirksamt Baden (heute Staatsanwaltschaft Aargau) auf Anzeige ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Biasca. Damit wurde ein seit langem schwelender Brand im Killwanger Gemeindehaus entzündet. Es kam zum Rücktritt des gesamten Gemeinderates und zu Neuwahlen – ohne Cornelia Biasca.