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Baden
Vor dem Bezirksgericht Baden stand ein Mann, der bei Killwangen ohne Maske im Zug erwischt wurde. Sein Einspruch gegen den Strafbefehl hat sich gelohnt.
Es sollte nur ein halbstündiger Prozess werden: Ein 43-jähriger Mann aus dem Kanton Luzern musste sich vor dem Bezirksgericht Baden verantworten, weil er im vergangenen November im Zug von Olten nach Zürich bei Killwangen ohne Maske erwischt worden war. Selbst nach Aufforderung der Transportpolizei habe er sich laut Anklageschrift geweigert, sein Gesicht zu bedecken. Doch vom angeklagten Ruedi (Name geändert) fehlt zu Prozessbeginn jede Spur. Erst 20 Minuten später taucht ein Mann in den Mittvierzigern auf. Gross, hager steht er im Wartesaal. Mit abgewetzten Turnschuhen, braungrauen Cordhosen, einem schwarzen Wollpullover mit buntem Strickmuster.
Ob er Ruedi sei, will der Gerichtsschreiber wissen. «Ich bin der Sprechende von Ruedi», antwortet der Mann. Er trägt Maske, das Haar dunkel mit silbernen Erhellungen, am Hinterkopf prangt eine kreisrunde, lichte Stelle. Die rot-schwarze Umhängetasche umklammert er dicht an seine Magengegend gedrängt. Verwirrung herrscht. Auf Nachfrage weigert er sich, sich auszuweisen. Eine Identitätskarte führe er nicht mit sich, der Führerschein liege im Auto, mit dem er anreiste – holen will er diesen nicht.
Nach einem wirren Hin und Her identifiziert Gerichtspräsident Daniel Peyer den Mann doch als den Angeklagten. Der bittet darum, auf die Nennung seines Nachnamens zu verzichten:
«Sie können mich mit ‹Sie, Ruedi› ansprechen.»
Die Plätze werden eingenommen. Nur Ruedi bleibt während des gesamten Prozesses stehen, entschuldigt sich für seine Verspätung, die ihm unangenehm sei, beginnt zu erzählen.
«Der Sprechende» habe Mühe mit der Maske, leide unter Atembeschwerden. Als ihn der Kondukteur an jenem 5. November gefragt habe, ob er keine Maske mit sich führe, habe er geantwortet, dass «der Sprechende» keine anziehen müsse. Auf Nachfrage des SBB-Mitarbeiters zog er ein Attest hervor, das ihn angeblich von der Maskenpflicht befreit. Dass er gemäss Anklage aufgefordert wurde, sein Gesicht zu bedecken, daran kann sich Ruedi nicht erinnern. Der Kondukteur habe sich zurückgezogen, die Sache schien erledigt.
Doch als der Zug beim Hauptbahnhof Zürich einrollte, wartete auf Ruedi eine böse Überraschung: Zwei Transportpolizisten empfingen ihn am Ausgang. Auch ihnen habe er das Attest gezeigt. Ruedi erzählt vor Gericht:
«Der eine sagte: ‹Das kenne ich, das ist ja lächerlich.›»
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von 200 Franken, zuzüglich 400 Franken Strafbefehlsgebühren. Da sich der Prozess stark verzögerte, wird Ruedi das Urteil schriftlich zugestellt: Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Sowohl formell wie auch materiell gab es Bedenken, so die Begründung des Gerichts: Während in der Strafanzeige stand, der Kondukteur habe Ruedi zum Maskentragen aufgefordert, war in der Anklage die Rede von der Transportpolizei.
Zudem habe Ruedi glaubhaft darlegen können, sich nicht an eine Anweisung zu erinnern. Zum Zeitpunkt der Zugfahrt war es noch nicht strafbar, im ÖV ohne Maske unterwegs zu sein. Lediglich die Verweigerung einer entsprechenden Anweisung konnte gebüsst werden. Der Bundesrat hat das Ordnungsbussengesetz mittlerweile angepasst: Nun können auch Bussen für Passagiere ohne Maske ausgesprochen werden – ohne, dass sie erst zum Tragen aufgefordert werden müssen.