Im Liegehalle-Beizli auf der Baldegg müssen kleine Gäste am Tisch sitzen bleiben, das stösst einigen Lesern sauer auf.
Die BT-Kolumne des Wortakrobaten Simon Libsig sorgt seit Donnerstag für eine hitzige Debatte. Unter dem Titel «Auf der Baldegg ist wieder ein Parkplatz frei!» beschwerte sich der Autor darüber, dass seine Familie aus dem Liegehalle-Beizli auf der Baldegg weggewiesen worden sei. Dass, weil sein kleiner Sohn, statt auf dem Sitzplatz zu verweilen, sich auf der Wiese der Gartenbeiz vergnügte.
Eine Meinung, die auf viel Zuspruch stiess. «Genau dasselbe Erlebnis hatte ich vorletzte Woche: Ich wurde unfreundlich weggewiesen, als meine 15 Monate alte Enkeltochter – zur Freude aller Besucher übrigens – einige Schritte auf dem Rasen wagte», schreibt ein Leser in einem Brief an das Badener Tagblatt. Auch über Facebook wird die Kolumne geteilt und Libsigs Meinung unterstützt: «Im Restaurant fühlt man sich überhaupt nicht wie ein willkommener Gast.»
Das Liegehalle-Beizli, ein kinderfeindlicher Ort? «Natürlich nicht», sagt Betreiberin Annamarie Burger. Kinder seien durchaus willkommen. «Wir haben allerdings die Regel, dass Kinder bei uns am Tisch sitzen bleiben müssen», so Burger. Darauf verweisen auch Schilder an beiden Eingängen des Gartenrestaurants. «Das habe ich nicht gesehen», sagt Libsig, womit er wohl nicht der Einzige ist. Gäste, die das Schild übersehen haben, würden deshalb vor der ersten Bestellung auf diese Regel aufmerksam gemacht, so Burger.
Grund für die Vorschrift sei eine Klausel im Mietvertrag des Beizlis, die besagt: «Der Betrieb der Liegehalle hat in erster Linie den kurörtlichen Interessen der Stadt Baden und der Ruhe suchenden Bevölkerung zu dienen. Es soll ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit sein.» Vermieter der Beiz ist die Ortsbürgergemeinde. «Es soll Ruhe vorherrschen. Darum sind Kinder auf den Spielplatz beim Restaurant Baldegg zu verweisen», sagt Thomas Maksynomov, stellvertretender Leiter Liegenschaften. Diesen Grundsatz will Burger wahren. Deshalb werden auch Eltern von schreienden Babys gebeten, eine Weile im Wald spazieren zu gehen.
Werden auch Erwachsene zurechtgewiesen, wenn sie zu laut reden? «Ja. Aber wir wollen es auch nicht übertreiben. Wenn alle 60 Sitzplätze belegt sind, wird es natürlich etwas lauter», so Burger. Es sei aber nicht immer einfach, abzuwägen, ab wann, was zu laut sei. Trotzdem habe sie bislang nur gute Erfahrungen mit diesem Vorgehen gehabt. Dies bestätigen auch einige Leser in ihren Kommentaren: «Ich habe nur gute Erfahrungen im Liegehalle-Beizli gemacht.»
Ein anderer Leser räumt ein: «Es muss nicht überall und für alle alles erlaubt sein, auch Gäste müssen Restriktionen akzeptieren.» Für einen Leser ist Libsigs Kritik sogar eher eine Einladung: «Nach diesem Artikel habe ich Lust dort hinzugehen. Endlich mal eine Beiz, die störende Babys nicht toleriert.»
Die Grundsatzfrage stellt sich natürlich ob die Regeln in der Oase der Ruhe noch zeitgemäss sind. So verweist ein Leser, der selbst Ortsbürger ist darauf, dass sich vieles geändert habe und die Klausel im Mietvertrag der Beiz überholt sei. Denn schliesslich seien die weggewiesenen Kinder doch die Gäste von morgen.