Interview
Kinds-Misshandlung: Wie hilft man den betroffenen Familien?

Markus Wopmann leitet die Kinderschutzgruppe im Kantonspital Baden. Er sagt, warum Kindsmisshandlungen zunehmen und weshalb die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht so schlecht ist, wie viele denken.

Sabina Galbiati
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Der Kinderschutz steht über der Schweigepflicht.

Der Kinderschutz steht über der Schweigepflicht.

KEYSTONE

An den Wänden tummeln sich gemalte Drachen, Elefanten, Ziegen und andere Tiere. Aus einem Zimmer ist ein leises Kinderlachen zuhören, in einem anderen weint ein Mädchen. Ein Junge geht an Krücken den Gang entlang. Sonst ist es ruhig auf der Station der Klinik für Kinder und Jugendliche im Kantonsspital Baden. Das Büro von Markus Wopmann, dem Leiter der Klinik und der Kinderschutzgruppe Baden, befindet sich zwischen den Kinderkrankenzimmern.

Herr Wopmann, Sie treffen am KSB auf psychisch, körperlich und sexuell misshandelte sowie vernachlässigte Kinder. Können Sie nach einem solchen Arbeitstag überhaupt noch über etwas lachen?

Markus Wopmann: Ja, aber diese Arbeit nimmt einen sehr mit. Ich stosse bereits nach einem Tag pro Woche an meine Grenzen. Denn man ist direkt mit der Misere und dem Elend konfrontiert und kann häufig nichts dagegen tun, weil die Eltern kein Geld haben oder sozial und geistig inkompetent sind. Da ertappt man sich schon mal dabei, wie man denkt, hätten diese Leute bloss nie Kinder in die Welt gesetzt. Auch wenn das Kind nicht mehr geschlagen wird, lebt es immer noch im selben Milieu mit allen Abgründen.

In jüngster Zeit gab es mehrere tragische Fälle, in denen Kinder von den eigenen Eltern getötet wurden. Zuletzt diese Woche in Niederlenz. Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie von solchen Tragödien hören?

Jeder dieser tragischen Fälle ist furchtbar, zum Glück sind es in der Schweiz seltene Tragödien. Was hier im Einzelfall passiert ist, kann ich leider nicht sagen, da die Umstände meines Wissens noch nicht geklärt sind.

Todesfälle sind also sehr selten. Allerdings verzeichnet die Kinderschutzgruppe Baden einen Anstieg von Kindsmisshandlungen. 2012 gab es im Kantonsspital Baden 190 Fälle, 2014 waren es 281. Werden Eltern immer gewaltbereiter?

Zum Glück täuschen die Zahlen. Seit vergangenem Jahr gibt es die Anlaufstelle für Häusliche Gewalt (AHG). Wenn die Polizei auf einen Fall von häuslicher Gewalt trifft, dann geht routinemässig ein Rapport an die AHG. Das sind 300 bis 400 Meldungen pro Jahr. Diese Fälle gab es vorher auch schon. Sie gelangten aber nicht bis zu uns. Die AHG ruft die Familie unverbindlich an und fragt, ob sie Hilfe brauchen. Alle Fälle, bei denen Kinder im Haushalt sind, leitet die Stelle an uns weiter.

Wie sind die Kinder betroffen? Meistens streiten ja die Eltern miteinander und versuchen, ihre Kinder vom Streit fernzuhalten.

Oft trifft die Polizei auf Situationen, in denen der eine Elternteil den anderen schlägt. Die Kinder gehen dazwischen oder rufen die Polizei. Oder es gibt eine Schlägerei, weil der Vater von der Polizei zu Boden gedrückt wird und dieser sich wehrt. Das taxieren wir als psychische Gewalt am Kind.

Wie wirkt sich die psychische Gewalt auf das Kind aus?

Es erlebt die Gewalt mit und hat das Gefühl, meinen Eltern passiert etwas ganz Schlimmes oder es fühlt sich sogar schuldig am Streit der Eltern – gerade, wenn sie über Erziehungsfragen streiten. Das Kind gerät in einen psychischen Stress. Und wenn die Polizei einschreitet, muss man davon ausgehen, dass es nicht der erste Streit zwischen den Eltern ist.

Kommt es vor, dass Sie ein mehrfach geschlagenes Kind wieder nach Hause schicken müssen?

Nein, bei der Kinderschutzgruppe haben wir drei Möglichkeiten: Bei leichteren Fällen suchen wir das Gespräch mit den Eltern. Wenn eine Mutter sagt, «mir sind die Nerven durchgegangen, und die Hand ist mir ausgerutscht», dann prüfen wir, ob das häusliche Umfeld ansonsten intakt ist. Dann können wir das eine Mal tolerieren und entlassen das Kind nach Hause. Die Mutter beraten wir mit Hilfs- und Entlastungsangeboten.

Werden Eltern verdächtigt, wenn ihr 3-jähriges Kind die Treppe hinunter gefallen ist?

Nein, es gibt zwar viele Kindsmisshandlungen, aber noch viel häufiger Unfälle bei Kindern. Man kennt die Verletzungsmuster in beiden Fällen und kann medizinisch meist gut beurteilen, ob das Kind gefallen ist oder misshandelt wurde. Wenn die Eltern uns dann eine Geschichte auftischen, die nicht mit den Verletzungen übereinstimmen kann, dann werden wir sehr misstrauisch. Die Diagnose Kindsmisshandlung ist aber nicht immer sicher auszuschliessen und nicht immer sicher zu stellen.

Was geschieht mit Fällen, bei denen sich die Fachleute der Kinderschutzgruppe nicht sicher sind?

Selbst in Fällen, die wir fast nicht beurteilen können, argumentieren wir nicht pro Misshandlung, nur weil wir eine Kinderschutzgruppe sind. Wir sind froh, wenn wir die Eltern entlasten können.

Wenn eine Mutter ihr 3-jähriges Kind schlägt und es dadurch verletzt, könnte sie doch trotzdem das Spital meiden?

Tatsächlich sind Kinder zwischen 2 und 4 Jahren praktisch nur in der Familie. Vorher gibt es Arzttermine, Mütterberatung, danach die Kindertagesstätte, Spielgruppe, den Kindergarten und schliesslich die Schule. Das heisst, es gibt sehr viel soziale und medizinische Kontrolle. Deshalb lassen sich Misshandlungen nicht einfach verstecken.

Markus Wopmann: «Ich stosse bereits nach einem Tag pro Woche an meine Grenzen.»

Markus Wopmann: «Ich stosse bereits nach einem Tag pro Woche an meine Grenzen.»

Sandra Ardizzone

Obwohl die Kleinsten noch in einem ärztlichen Kontrollnetz eingebunden sind, sind 25 Prozent der misshandelten Kinder jünger als ein Jahr – also noch Babys.

Das stimmt. In dem Alter sind sie einfach am anfälligsten. Die gleiche Vernachlässigung wirkt sich fataler bei einem Säugling aus als bei einem 10-Jährigen. Ein Säugling kann sich nichts zu Trinken holen, wenn die Eltern ihm nichts zu Trinken geben. Ein Schulkind kann das.

Sie sprachen von drei Möglichkeiten, Kinder zu schützen. Was tun Sie, wenn das Kind am Rücken Spuren eines Gürtels hat oder blaue Flecken an Armen und Beinen?

Wenn wir einen begründeten Verdacht haben, oder sogar Gewissheit, dass ein Kind misshandelt wurde, dann können wir unabhängig von unserer ärztlichen Schweigepflicht eine Strafanzeige machen. Der Kinderschutz steht über der Schweigepflicht. Und Tätlichkeit sowie Körperverletzung sind Straftaten.

Sie haben aber keine Befugnis, den Eltern das Kind wegzunehmen.

Nein, aber es gibt einen kantonal organisierten Pikettdienst der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Innerhalb einer Stunde haben wir eine Bestätigung für den Obhutsentzug. Dann bleibt das Kind bei uns.

Die KESB ist also die dritte Möglichkeit das Kind zu schützen. Nun steht die KESB aber spätestens seit dem Fall Flaach arg in der Kritik, dass sie Fälle falsch behandelt oder gar vernachlässigt...

...Teilweise wahrscheinlich zu Recht. Allerdings haben viele Leute die Behörde kritisiert, die gar nicht wissen, was die KESB macht und ob sie es gut macht. Und der Fall Flaach wurde politisch hemmungslos ausgeschlachtet.

Sie meinen damit auch die Forderung, die KESB abzuschaffen und die Fälle wieder in die Obhut der Gemeinden zu geben.

Ja, aber das wäre sinnlos. Wir haben hier 20 Jahre lang mit Gemeinden zusammengearbeitet. Wenn ein Fall in einer kleinen Gemeinde war, dann mussten wir mit dem Gemeinderat zusammenarbeiten, weil das die Vormundschaftsbehörde war. Die hatten verständlicherweise oft wenig Ahnung, was genau zu tun ist, weil es in dieser Gemeinde vielleicht alle fünf Jahre einen Fall von Kindsmisshandlung gab. Das waren oft einfach keine Fachleute.

Aber eine Fachperson zu sein, schützt nicht vor fatalen Fehlern.

Wie überall gibt es schlechtere und bessere Arbeitskräfte, aber die KESB von ihrer Struktur her muss man nicht ändern. Fairerweise muss man auch sehen, dass die KESB mit Fällen quasi überflutet wird. Die Kinderschutzgruppe Baden geniesst aber einen guten Ruf. Wenn wir die KESB kontaktieren, dann wissen sie, dass es ernst gilt.

Was kann ich als aussenstehende Person tun, wenn ich der KESB nicht vertraue, aber einem misshandelten Kind helfen will?

Sie sollten die Leute ansprechen. Da habe ich gute Erfahrungen gemacht. Man muss die Eltern nicht vorverurteilen. Man kann fragen, ob sie Hilfe brauchen. Auch ein zweites und drittes Mal. Aber beim dritten Mal müssen Sie sagen, dass Sie die Behörden informieren, wenn sich nichts ändert.

Es gibt aber immer noch Eltern, die eine Ohrfeige oder den Gürtel für geeignete Erziehungsmittel halten.

Leider ist das in fremden Kulturen häufig der Fall. Wir versuchen dann, zu erklären, dass Schläge nicht förderlich sind, weil die Kinder anfangen, zu leugnen und auszuweichen. Sie tun alles, damit die Eltern nichts merken, weil die Strafe beim zweiten Mal noch schlimmer ist. Ich habe Kinder erlebt, denen es inzwischen egal ist, dass sie geschlagen werden. Die Strafe verliert ihre Wirkung. Das ist eine gefährliche Spirale. Zudem muss man den Leuten einfach auch sagen, dass das Schlagen von Kindern in der Schweiz verboten ist.

Was machen Sie, wenn Ihre Erklärungen nicht greifen?

Viele Eltern lassen sich überzeugen, wenn wir damit drohen, die Behörden einzuschalten. Aber natürlich nützt es dem Kind mehr, wenn sich die Eltern einsichtig zeigen.