Bezirk Baden
Kosovare stellt Bruder mit slowenischem Pass an – doch der war falsch

Das Bundesgericht verurteilt den Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Bezirk Baden, weil er seinen Bruder illegal beschäftigt hat.

Philipp Zimmermann
Drucken
Ein Kosovare stellt seinen Bruder "schwarz" an - 13 Monate später fliegt das auf. (Symbolbild)

Ein Kosovare stellt seinen Bruder "schwarz" an - 13 Monate später fliegt das auf. (Symbolbild)

Keystone

Der kosovarische Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Bezirk Baden stellt seinen Bruder an, der neuerdings über einen slowenischen Pass verfügt. Speziell allerdings, dass nie über den Wechsel der Staatsangehörigkeit gesprochen haben. Zumal die Behörden später herausfinden, dass der slowenische Pass gefälscht ist. Hätte man ein Nachfragen bei einem solch nahen familiären Beziehung nicht erwarten können?

Nein, fand der Geschäftsführer. Das Bundesgericht glaubte ihm allerdings nicht und hat ihn nun wegen vorsätzlicher Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 64 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Es bestätigt damit die Urteile des Aargauer Obergerichts und des Bezirksgerichts Baden, gegen die der Geschäftsführer jeweils Berufung eingelegt hatte. Der Geschäftsführer habe, so die Richter in Lausanne, zumindest in Kauf genommen, dass sein Bruder nicht slowenischer Staatsbürger war. Das Urteil des Obergerichts sei nicht willkürlich gewesen.

Der Bruder hatte dank des falschen slowenischen EU-Passes vom Migrationsamt Zürich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Eine solche wiederum berechtigt EU-Bürger in der Schweiz zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Vom Bruder angestellt, war er ab September 2012 für rund 13 Monate einer solchen nachgegangen, ehe die Schwarzarbeit aufflog.

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich einen Ausländer illegal beschäftigt, muss gemäss Ausländergesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Urteil: 6B_312/2017