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Ab diesem Jahr musste Mägenwil 60'000 Franken für die fürsorgerische Unterbringung von Kris V. zahlen. Sinken nach seiner Entlassung die Kosten für die Gemeinde? Der Vizeammann ist skeptisch.
Das Familiengericht Baden hat entschieden, die fürsorgerische Unterbringung von Kris V. aufzuheben und ihn aus der Justizvollzugsanstalt Lenzburg zu entlassen. Der heute 25-Jährige hatte 2009 als Minderjähriger in Sessa TI die Vietnamesin Boi erschlagen. Kris V. lebte zur Zeit seiner Tat in Mägenwil.
Wie der «Reussbote» schreibt, sei Kris V. bereits Ende August am Dorffest in Mägenwil gesichtet worden. Die Regionalzeitung erhielt einen entsprechenden Hinweis und recherchierte. Es stellte sich heraus, dass der Mörder nicht mehr im Gefängnis in Lenzburg ist, Fussfesseln trägt und das Bezirksgericht über die fürsorgerische Unterbringung entschieden hatte.
Mägenwils Vizeammann Christian Habegger (parteilos) – Gemeindeammann Daniel Pfyl (SVP) war für eine Stellungnahme nicht erreichbar – zweifelt daran, dass Kris V. an den Feierlichkeiten gesichtet worden sei. Er selber hat ihn nicht gesehen. «Ich glaube, dass es sich vielmehr um eine Verwechslung handelt», sagt Habegger.
In Mägenwil warf der Fall Kris V. hohe Wellen – vor allem aus finanziellen Gründen: Als der Gemeinderat 2015 die ersten Rechnungen aus der Klinik Königsfelden erhielt, budgetierte er mit Kosten von jährlich 240 000 Franken. Die Konsequenz: Die Gmeind musste im selben Winter eine Steuererhöhung von 90 auf 96 Prozent schlucken.
Die Kosten sanken jedoch, nachdem Kris V. Ende Mai 2016 aus Königsfelden ausbrach und später neu in der JVA Lenzburg untergebracht wurde: Das kostete die Gemeinde jährlich 48 000 Franken weniger, sprich noch insgesamt 192 000 Franken. Seit Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs sowie der optimierten Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden per Anfang Januar 2018 musste Mägenwil lediglich noch 60 000 Franken pro Jahr für die fürsorgerische Unterbringung des Mörders bezahlen.
Welche Folgen hat nun die Entlassung von Kris V. auf die Gemeinde? Vizeammann Christian Habegger geht davon aus, dass die Kosten weiterhin bei 60 000 Franken pro Jahr bestehen bleiben. Denn der Entscheid des Familiengerichts ist mit strengen Auflagen verbunden. So muss Kris V. die psychotherapeutische Behandlung fortführen. Zudem wird er weiterhin durch einen Beistand eng betreut. «Wir haben diesbezüglich noch keine näheren Informationen erhalten», betont Habegger. Der Gemeinderat werde nun die nächsten Entwicklungen im Fall Kris V. abwarten.
Kris V. wurde 2013 zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Auf Antrag der Jugendanwaltschaft wurde er 2015 in der Klinik Königsfelden fürsorgerisch untergebracht. Jedoch flüchtete Kris V. Ende Mai 2016. Nachdem er knapp eine Woche später geschnappt wurde, brachte ihn die Polizei in die JVA Lenzburg, wo er bis vor kurzem untergebracht war.