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Der Einwohnerrat müsse in städtischen Gesellschaften mitreden können. Die geplante Holding für das Alterszentrum Kehl und das Pflegezentrum (RPB), wo derzeit Führungsprobleme bestehen, gab Anlass zu einer entsprechenden Motion.
Mark Füllemann, FDP-Einwohnerrat, ist es ein Dorn im Auge, dass der Einwohnerrat nur beschränkt seinen Einfluss auf Aktiengesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung geltend machen könne. Mit einer Motion möchte er den Stadtrat dazu beauftragen, die Gemeindeordnung in diesem Punkt zu ergänzen. Der Einwohnerrat soll nicht nur über Beteiligungen an Gesellschaften befinden, sondern auch mitwirken können, wenn diese ihre Strategien festlegen. Auch müsse der Einwohnerrat deren Geschäftstätigkeit jährlich überprüfen können.
«Im Unterschied zu einer normalen Aktiengesellschaft besteht beim Alterszentrum Kehl (AZK) beziehungsweise deren Aktiengesellschaften durchaus eine Nachschusspflicht», erklärt Füllemann. Würde das AZK Verluste einfahren, so könnte die Stadt im schlimmsten Fall einen Konkurs gar nicht zulassen. «Sie müsste also rekapitalisieren», so Füllemann. Damit meint der Motionär, dass die Stadt mit Steuergeldern gerade zu stehen hat, wenn man infolge falscher Strategie oder schlechter Führung Geld einschiessen müsste.
«Auch wenn das Alterszentrum kostendeckend arbeitet, könnte sich mit der Übernahme des RPB unter einem Holding-Dach eine Verlustsituation ergeben.» Füllemann verweist dabei auf die Expansionsstrategie des RPB, die Pflegeabteilung im zweiten Stockwerk des «Sonnenblicks», die unlängst wegen Unterbelegung geschlossen werden musste, und auf die gegenwärtigen Führungsprobleme im RPB, wie sie der Abgang von Direktor Marc Pfirter offenbarte (die az berichtete).
Füllemann geht es primär um die finanziellen Konsequenzen. Das Alterszentrum Kehl ist heute rechtlich in die beiden Aktiengesellschaften AZK Immobilien AG und AZK Betriebs AG gegliedert; wobei die Stadt zu 85 beziehungsweise zu 100 Prozent beteiligt ist. Mehrfach habe die zuständige Stadträtin Daniela Oehrli ausgeführt, dass der Stadtrat die Vision einer Holding verfolge, unter deren Dach auch das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) gelangen würde, erklärt Mark Füllemann. «Der eigentliche Aktionär, der Steuerzahler nämlich, wird jedoch von der Mitwirkung ausgeschlossen», argumentiert der FDP-Einwohnerrat. Bei einer herkömmlichen Aktiengesellschaft könne der Aktionär den Verwaltungsrat auswechseln oder seine Aktien verkaufen, wenn er mit der Strategie nicht mehr einverstanden sei. Doch in diesem Fall ist er als Steuerzahler machtlos.
Die gestellten Fragen seien durchaus berechtigt, erklärt Stadtammann Geri Müller. Berechtigt dahingehend, dass durchaus grössere finanzielle Verpflichtungen bestünden. «Gerade beim Kehl haben wir bislang die grossen Brocken sogar dem Stimmvolk vorgelegt», sagt der Stadtammann. Die Mitwirkungsrechte seien bei städtischen Gesellschaften unterschiedlich, fügt er an. Vielerorts – so beim Kanton wie beim Bund – würden zwar die Kompetenzen in die Gesellschaften delegiert, räumt Müller ein. Er verspricht aber: «Wir werden das Anliegen genau prüfen, und zwar bei allen Aktionariaten mit städtischer Beteiligung.»
Füllemann stützt sich auf die Gemeindeordnung der Stadt Baden, die dem Einwohnerrat ein Mitbestimmungsrecht bei der strategischen Stadtführung einräumt. Die Befugnis des Einwohnerrates, nur über Verträge Beschluss fassen zu können, wenn es um die Beteiligung an Gesellschaften in städtischem Besitz handle, reicht laut Füllemann aber nicht aus. Der Einwohnerrat müsse Einfluss ausüben können, wenn Tätigkeiten in eine Aktiengesellschaft privaten Rechts ausgelagert würden. Seine Motion soll laut Füllemann für alle Gesellschaften gelten, an denen die Stadt beteiligt ist. Dazu würden unter anderen auch die Stadtcasino AG und die Regionalwerke AG Baden zählen.